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Der Winter birgt einige Gefahren

Eiszapfen an Gebäuden können die öffentliche Sicherheit gefährden. Grundstückseigentümer sind zur Beseitigung solcher Gefahrenquellen verpflichtet (§3 Abs. 1 Landesbauordnung MV) und sorgen für:

  • Die Sperrung gefährdeter Bereiche.
  • Beseitigung der Gefahrenquelle mit eigenen Mitteln oder durch Beauftragung eines geeigneten Dienstleisters.
  • Benachrichtigung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde über gesperrte Bereiche.

Die Rostocker Feuerwehr wird hier nur im Ausnahmefall tätig.

  • Informiere Dich über die Absperrmöglichkeiten in Ihrem Gebäude, prüfe regelmäßig, ob diese im Ernstfall zugänglich und funktionstüchtig sind.
  • Sperre bei einem Rohrbruch den Zulauf.
  • Nimm ausgelaufenes Wasser vom Fußboden mit Müllschaufel, Scheuerlappen und Eimer auf. Die Feuerwehr wird nur tätig, wenn wichtige Güter gefährdet sind.
  • Verwende zum Auftauen eingefrorener Leitungen heiße Lappen. Unterlasse Auftauen mit offener Flamme (Brandgefahr). Sperre vor dem Auftauen einer Leitung den Zulauf.

Eisregen kann zu ausgedehnter Glatteisbildung im Stadtgebiet führen. Solche Wettersituationen sind für die Rostocker Feuerwehr eine große Herausforderung. Die Zahl der Notrufe steigt dann kurzfristig an, sehr viele Menschen benötigen nach Stürzen oder Unfällen die Hilfe der Notfallrettung. Gleichzeitig dauert es länger, bis Rettungsdienstfahrzeuge am Notfallort eintreffen.

Die Feuerwehr warnt davor, Eisflächen auf Gewässern zu betreten.

Wenn Personen im Eis eingebrechen:

  • Sofort die Feuerwehr über den Notruf 112 alarmieren
  • Bei Rettungsversuchen auf Eigensicherung achten
  • Bestenfalls Rettungskräfte einweisen

Vereiste Hydranten verzögern im Ernstfall die Brandbekämpfung und gefährden Leben und Sachwerte. Im Rahmen der Räumpflichten sind Hydranten von Eis und Schnee freizuhalten (Straßen- und Wegegesetz MV, § 50).

Hydranten werden mit weißen Schildern mit rotem Rand markiert. Neben dem "H" für Hydrant zeigen diese den Wasserrohrdurchmesser und die Entfernung des Hydranten vom Hinweisschild an.

Auch Gullis müssen freigehalten werden! So kann bei Tauwetter das Schmelzwasser von Höfen oder Parkplätzen abfließen. Vereiste Gullis können größere Wasseransammlungen zur Folge haben. Das Schmelzwasser läuft dann oft in benachbarte Keller und verursacht dort Schäden.

Viele Menschen sorgen sich im Winter um Schwäne, die scheinbar eingefroren auf dem Eis verharren. Zum tatsächlichen Einfrieren kommt es nur in sehr seltenen Fällen unter extremen Bedingungen. Die Tiere sind sehr gut an die Witterung in ihrem Lebensraum angepasst. Wenn Du den Eindruck hast, dass sich ein Schwan in einer Notsituation befindet, wende Dich bitte an die Wildvogelstation des NABU-Landesverbands Mecklenburg-Vorpommern (Tel. 0385 59 38 98 0)