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Historie Berufsfeuerwehr Rostock

Gründung der Rostocker Berufsfeuerwehr

Feuerwehrdepot am Vögenteichplatz im Jahre 1908
Feuerwehrdepot am Vögenteichplatz im Jahre 1908

Am 7. Dezember 1905 verfügte der Rat der Stadt Rostock den Bau eines Zentralfeuerwehrdepots auf dem Vögenteichplatz. Ende 1906 war der Bau fertig gestellt. Mit den Beschlüssen der Bürgervertretung vom Juni des Jahres 1908 sowie auf Vorschlag des Polizeiamtes war der Weg zur Entwicklung der Berufsfeuerwehr in Rostock freigegeben. Am 1. Juli 1908 wurde die Rostocker Berufsfeuerwehr formiert.
Sie setzte sich zusammen aus: 

  • 1 Brandinspektor
  • 1 Feuerwehrfeldwebel
  • 4 Oberfeuerwehrleuten
  • 27 Feuerwehrleuten
  • 8 Fahrer

Brandinspektor, Feuerwehrfeldwebel sowie die Feuerwehrleute waren Beamte. Die Fahrer wurden kontraktpflichtig angenommen und gleichzeitig verpflichtet, auch außerhalb des Feuerwehrdienstes tätig zu werden.

Die Stadt Rostock bildete zum Löschen des Feuers sowie zur Realisierung aller sich aus der Brandbekämpfung ableitenden Maßnahmen spezielle Mannschaften.
Verpflichtet wurden:

  • Spritzenmannschaften 
  • Berufsmannschaften der Zimmerleute, Maurer, Schornsteinfeger und Matrosen
  • Reservemannschaften · Trägermannschaften · Zubringermannschaften
  • Ordnungsmannschaften der Bürgerwehr, der Bürgerwache und der Polizei.

Mit dieser strukturellen und organisatorischen Entwicklung vollzog sich ein Wandel in der Ausstattung der Feuerwehr. Neben den personellen Voraussetzungen mussten auch die materielltechnischen Voraussetzungen geschaffen werden. Das war neben der Errichtung einer Hauptfeuerwehr mit allen notwendigen Diensteinrichtungen, wie kasernierte Unterbringung der Mannschaft, Stall- und Futtermöglichkeiten, Wagenhalle, Schlauchturm, die Installation eines modernen Löschwassersystems.

Zur Bestimmung der Personalstärke der neu gegründeten Berufsfeuerwehr wurde festgelegt, dass ein ausreichend schlagfertiger Löschzug aus 

  • Gasspritze
  • Dampfspritze
  • mechanische Leiter besteht.

Dieser alarmbereite erste Abmarsch wurde besetzt mit:

  • 3 Oberfeuerwehrleuten
  • 9 Feuerwehrleuten
  • 3 Fahrern
  • 6 Pferden.

Als sachliche Löschmittel standen der Feuerwehr zur Verfügung:

  • 10 Pferde
  • 2 Land-Dampfspritzen 
  • 1 Schiffs-Dampfspritze
  • 2 Gasspritzen
  • 2 Maschinenleitern
  • 2 Tender
  • 2 Personenwagen
  • 2 Landspritzen
  • 1 Krankenwagen.

Besonderes Gewicht wurde auf die technische Ausbildung der Feuerwehrleute gelegt. Dazu gehörten neben der körperlichen Übung zur Erhaltung und Förderung der Kraft und Gewandtheit die Übungen und Unterweisungen in allen Zweigen des Feuerlöschwesens. Eine allmähliche Umrüstung der Feuerwehrtechnik erhöhte den Einsatzwert der Feuerwehr:

  • 1908 - Magirus-Drehleiter
  • 1909 - zweite Dampfspritze
  • 1910 - erster Krankenwagen
  • 1912 - elektomobile Dampfspritze
  • 1913 - zweiter Krankenwagen
  • 1916 - Motorschiffspritze
  • 1920 - Autokrankenwagen 
  • 1923 - erste Autospritze Handdruck-Feuerspritze

Rostocker Feuerwehr im Dritten Reich

Braune Schatten legen sich nach der Machtergreifung der Nazis auf die Rostocker Feuerwehr. Sie bekam den Status einer Polizeitruppe. Zunächst wurden missliebige Feuerwehrmänner entfernt. Kommunisten, Sozialdemokraten, Männer jüdischer Herkunft wurden aus dem bisherigen Dienstverhältnis entlassen. Am 10. Mai 1933 erfolgte auf dem Vögenteichplatz (unter Aufsicht der Feuerwehr) die Bücherverbrennung. In der „Kristallnacht“ vom 9. zum 10. November 1938 setzten die Nazis Synagogen und ungezählte jüdische Geschäfte in Brand. Die Feuerwehr schaute zu, ließ es brennen und schützte nur angrenzende Gebäude. In der Nacht vom 25. zum 26. April 1942 sah sich die Feuerwehr erstmals der britischen Bomberstrategie gegenübergestellt. Innerhalb kurzer Zeit brannten 1.081 Gebäude. Wassermangel und Phosphorbrandmittel bewirkten ein immer erneutes Aufflammen des Feuers. Die Feuerwehr stand vor ihrer bisher schwersten Aufgabe. Die Lage wurde von der Naziführung falsch beurteilt. Hilfe von außerhalb der Stadtgrenzen wurde nur ungenügend angefordert, eine einheitliche Führung der Brandbekämpfung war nicht gewährleistet. Die Instandsetzung des bereits nach den ersten Luftangriffen beschädigten Löschwassernetzes hätte viel energischer betrieben werden müssen. So kam es, dass die Löschwasserentnahme aus den Hydranten fast unmöglich wurde. Das Wasser musste über lange Wegestrecken aus der Warnow entnommen werden. Die vier großen Luftangriffe des zweiten Weltkrieges stellten eine der größten Brandkatastrophen in der Geschichte Rostocks dar. Am 30. April verließ ein Großteil der Rostocker Feuerwehr die Stadt in Richtung Westen. Zurück blieb ein „Stadtverteidigungsaufgebot“ der Feuerwehr. Der letzte Befehl an den Feuerwehrtrupp lautete: Sprengung der Warnowbrücken! Die beiden Feuerwehrleute Karl Lübbe und Friedrich Langschwager verhinderten durch ihren mutigen Einsatz die Sprengung der Mühlendammbrücke und der Petribrücke.

Rostocker Feuerwehr nach 1945

Mit dem Befehl Nr. 1 des Militärkommandanten der Stadt vom 5. Mai 1945 erfolgte die Verpflichtung der 14 sich noch in der Stadt befindlichen ehemaligen Feuerwehrleute zur Wiederaufnahme des Dienstes. Wiedereingestellt wurden ebenso die seinerzeit von den Nazis entlassenen Feuerwehrmänner, die der KPD und der SPD angehörten und es gab erste Neueinstellungen. Kommissarischer Leiter wurde Willy Hoff, der zu jenen 14 Feuerwehrmännern gehörte, die am 30. April 1945 in der Stadt verblieben waren. Betrug die Personalstärke im Mai 1945 noch 25 Feuerwehrleute, so waren es im Mai bereits 55 Personen.

Am 13. August 1945 machte der Leiter der Feuerwehr, Zander, neue Stellenplanvorschläge. Die Stärke der Berufsfeuerwehr sollte durch die Beschäftigung von neun Zivilbeschäftigten, drei Autoschlossern, vier Telefonisten und zwei Frauen als Reinigungskräfte auf 60 Personen erhöht werden. Die Aufstellung der Feuerwehr war eine für die Stadt lebenswichtige Aufgabe. Die schlechte Versorgungslage in dieser Zeit machte es unmöglich, jeden Feuerwehrmann komplett auszurüsten. Es gab keine Uniformen und kein festes Schuhzeug. Lediglich Schutzanzüge aus dem Sortiment der Arbeitsbekleidung wurden über die Zivilsachen gezogen. Am 1. Dezember 1947 kündigte der Minister für Handel und Versorgung der Landesregierung Mecklenburg an, dass noch im Dezember 18 Uniformen und 21 halblange Mäntel zur Verfügung gestellt würden. Aus künftigen Einfuhren sollten 30 Paar Lederarbeitsschuhe geliefert und in Zukunft die Versorgung mit Textilien und Schuhwerk durch den FDGB erfolgen.

Mit der Gründung der DDR 1949 begann ein neuer Entwicklungsabschnitt für die Feuerwehr Rostock. Eine Reorganisation der Berufsfeuerwehr und der freiwilligen Feuerwehren erschien notwendig. Im Ministerium des Innern wurde die Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei gebildet. Dieser Hauptabteilung wurden am 1. Januar 1950 die bis dahin den örtlichen Staatsorganen unterstehenden Landes- und Kreisbrandschutzämter und die Berufsfeuerwehren unterstellt.

In der Hauptverwaltung der Deutschen Volkspolizei wurden die Hauptabteilung Feuerwehr und in den Landesbehörden der Deutschen Volkspolizei (DVP) und in allen Kreisämtern der DVP Abteilungen Feuerwehr gebildet. Mit dieser zentralen Unterstellung waren Voraussetzungen zur einheitlichen Führung der Feuerwehren gegeben. Das Gesetz zum Schutze vor Brandgefahren vom 18. Januar 1956 wurde das erste Brandschutzgesetz der DDR. Es hob die bis dahin geltende Verordnung über das Brandschutzwesen der Länder der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands vom 28. August 1949 auf.

Die Organe des Brandschutzes wurden gegliedert in 

  • Zentrale Brandschutzorgane
  • Örtliche Brandschutzorgane
  • Betriebliche Brandschutzorgane.

Zur Verhinderung von Bränden wurden Massenbewegungen ausgelöst, die dem in der DDR verbreiteten Verständnis zur Mobilisierung von großen Bevölkerungskreisen für bestimmte Aufgaben entsprachen.
Aktionen wie z.B.

  • Tage der Massenkontrollen in Betrieben und Wohn- gebieten
  • komplexe Überprüfungen von Gemeinden
  • Kampf gegen Lodrian 
  • Feuerwehrmann Fix
  • Löschfahrzeug der guten Taten

standen für die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen, für den Erwerb von Kenntnissen über das richtige Brandschutzverhalten und die Unterstützung der freiwilligen Feuerwehren.

Die Existenz der Neptunwerft, der Bau der Warnowwerft und des Überseehafens machten die Einrichtungen von Betriebsfeuerwehrkommandos erforderlich und führten zur Schaffung des Kommandos Feuerlöschboote. Mit der Verabschiedung eines neuen Brandschutzgesetzes am 19. Dezember 1974 wurde der Brandschutz vollinhaltlich zum Anliegen der sozialistischen Gesellschaft. Der Brandschutz wurde Bestandteil der staatlichen und gesellschaftlichen Maßnahmen zur Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit.

Ständige Weiterbildungen sowie regelmäßige Leistungsüberprüfungen innerhalb der Berufsfeuerwehren der Hansestadt Rostock gewährleisteten einen qualitativ hohen Einsatzstand der Feuerwehrleute. Das Gesetz stellt die Mitarbeit in den freiwilligen Feuerwehren als ehrenamtliche Tätigkeit im Interesse und zum Nutzen der sozialistischen Gesellschaft heraus. Die Übergabe des neuen Feuerwehrgebäudes am 29. Juli 1983 in der Südstadt an die Feuerwehr Rostock markiert den Höhepunkt einer Modernisierung des Feuerlöschwesens unter sozialistischen Verhältnissen.