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Frühförderung

Die Frühförderung richtet sich an behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder von der Geburt bis spätestens zum Schuleintritt. Den Eltern bietet sie Beratung und Unterstützung an. Die Leistungen sind für die Eltern und Kinder kostenlos.
Die Kinder werden in Heilpädagogischen Frühförderstellen oder Interdisziplinären Frühförderstellen gefördert.

Heilpädagogische Frühförderstelle (FF) oder Interdisziplinären Frühförderstelle (IFF) sind familien- und wohnortsnahe Dienste und Einrichtungen. Diese Stellen helfen bei der Früherkennung, Behandlung und Förderung von Kindern, auch in Zusammenarbeit mit Medizinern, Therapeuten und Pädagogen. Eine drohende oder bereits eingetretene Behinderung soll so früh wie möglich erkannt und dann durch Förder- und Behandlungsmaßnahmen gemildert werden. Die Leistungen werden ambulant und auch mobil erbracht.

Wenn Sie Fragen haben oder konkrete Hilfe benötigen, wenden Sie sich an das Amt für Jugend und Soziales, an das Gesundheitsamt oder an eine Frühförderstelle. Je früher Sie sich beraten lassen, desto besser ist es.