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Unterhaltsberatung

Als alleinsorgender oder sorgeberechtigter Elternteil können Sie beim Jugendamt Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen Ihres Kindes oder Jugendlichen erhalten. Auch junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres werden für ihren eigenen Unterhaltsanspruch beraten und unterstützt. Außerdem erhalten Mütter und Väter Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung ihrer eigenen Unterhaltsansprüche (Betreuungsunterhalt).

Kindesunterhalt

Das minderjährige Kind hat grundsätzlich einen Unterhaltsanspruch gegen den nicht betreuenden Elternteil. Im Unterhaltsrecht sind neben den durch Rechtsverordnung bestimmten Unterhaltsbeträgen zahlreiche gesetzliche Bestimmungen und eine umfangreiche Rechtsprechung zu beachten. Die Unterhaltshöhe orientiert sich am Einkommen und Vermögen des unterhaltspflichtigen Elternteils. Hierzu können Sie das kostenlose Angebot des Jugendamtes in Form von Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen.

Die Unterhaltsverpflichtung kann ebenfalls im Jugendamt beurkundet werden (s. Beurkundung). Sollte eine gerichtliche Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs des Kindes erforderlich sein, so ist dies im Rahmen einer Beistandschaft möglich (s. Beistandschaft).

Unterhalt für junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres

Auch junge Volljährige können von ihren Eltern zur Sicherstellung ihres Lebensbedarfs Unterhalt beanspruchen, sofern sie sich in beruflicher oder schulischer Ausbildung befinden und die eigenen Einkünfte nicht ausreichen, um den gesamten Unterhaltsbedarf zu decken. Die Unterhaltspflicht der Mütter und Väter ist nicht auf ein bestimmtes Höchstalter beschränkt. Sie schulden ihrem Kind Unterhalt in der Regel bis zum Abschluss des ersten beruflichen Ausbildungsweges. Das Kind muss jedoch seine Ausbildung zielstrebig betreiben.

 

Betreuungsunterhalt nach § 1615 l BGB

In den ersten Lebensjahren bedürfen die Kinder einer besonderen Zuwendung durch ihre Eltern. Leben Mutter und Vater getrennt, geht die Betreuung meist zulasten eines Elternteils allein. Der andere Elternteil kann in diesem Fall zu Unterhaltszahlungen nicht nur für das Kind, sondern auch für den betreuenden Elternteil verpflichtet sein. Gleiches gilt auch, wenn beide nicht verheiratet waren oder sind. Voraussetzung ist, dass von dem betreuenden Elternteil wegen der Pflege oder Erziehung des gemeinsamen Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Während der ersten drei Lebensjahre des Kindes ist dies in der Regel der Fall. Der Anspruch des betreuenden Elternteils auf Betreuungsunterhalt besteht neben dem Anspruch des Kindes auf Kindesunterhalt.

Die Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt ist grundsätzlich kostenfrei.

  • Beratungs- und Unterstützungsbedarf eines alleinerziehenden Elternteils
  • für ein minderjähriges Kind
  • im Fall des § 1615 l BGB für sich selbst (Betreuungsunterhalt)
  • Beratungs- und Unterstützungsbedarf eines Volljährigen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres
    • mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
    • Personaldokumente
    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Vaterschaftsanerkennung, sofern bereits vorhanden
    • Unterhaltsurkunde (oder anderer Unterhaltstitel, z.B. Gerichtsbeschluss, Vergleich etc.), sofern bereits vorhanden

    Ein formeller Antrag ist nicht vorgesehen.

    Ihren zuständigen Kontakt finden Sie in folgender Tabelle unter dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Kindes. Bitte vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch, damit wir uns für Sie Zeit nehmen können und Ihnen vor Ort keine unnötigen Wartezeiten entstehen.

     
    Anfangsbuchstaben Telefonnummer Zimmer
    Ha (ohne Haf, Han, Har), L, Me, Z +49 (0)381 381-1030 3.32
    Ge, Gl, Go, Gü, Har, K +49 (0)381 381-6980 3.25
    Bu, He (ohne Hen, Hel, Het), N, Sch, X, Y +49 (0)381 381-1009 3.04
    B (ohne Bu), Gu, Hu, Hu, I, Q +49 (0)381 381-6993 3.26
    Gr, Ho (ohne Hoff), M (ohne Me), T, V +49 (0)381 381-1014 3.31
    E, F, Gi, Gö, Hü, R +49 (0)381 381-5112 3.24
    C, D, Het, Hoff, Hö, J, P, S (ohne Sch, St), U +49 (0)381 381-6979 3.33
    A, Ga, Haf, Han, Hel, Hen, O, St, W +49 (0)381 381-5238 3.17