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Winterdienst

Die Winterdienstsaison in Rostock beginnt jeweils am 1. November und endet am 31. März des darauf folgenden Jahres. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Winterdienst sind im Straßen-und Wegegesetz des Landes Mecklenburg- Vorpommern und in der Straßenreinigungssatzung der Hanse-und Universitätsstadt Rostock geregelt. Im Straßenwinterdienst der Hanse- und Universitätsstadt Rostock werden verkehrswichtige öffentliche Straßen, Gehwege, Radwege und weitere Wege, wie in der Satzung festgelegt, betreut. Für Straßen des Straßenverzeichnisses der Straßenreinigungssatzung ist die Winterdienstdurchführung in die Kategorien A, B und C eingeteilt und wird im Auftrag der Stadtverwaltung durchgeführt. Die Haltestellenbereiche des öffentlichen Omnibusverkehrs werden ebenfalls im Auftrag der Stadtverwaltung bis zur Bordsteinkante und bis zum nächsten öffentlichen Gehweg geräumt und abgestumpft.

Die Schneeräum- und Streupflicht für öffentliche Gehwege ist überwiegend auf die Eigentümer anliegender Grundstücke übertragen (Anliegerpflicht). Diese Verpflichtung besteht unabhängig von einer Gebührenzahlungspflicht. Bei Eckgrundstücken gilt diese Verpflichtung für alle anliegenden Straßenzüge. Die Zeiten der Schneeräum- und Streupflicht auf Gehwegen ist laut Satzung ab 7 Uhr bis 20 Uhr festgelegt. Nach 20 Uhr gefallener Schnee bzw. entstandene Eisglätte sind bis 7 Uhr des Folgetages zu räumen bzw. zu streuen. Der Einsatz von auftauenden Streumitteln ist auf Rostocker Gehwegen nicht erlaubt.

Streusalz und Alternativen

Streusalz kann Bäume und Pflanzen entlang von Straßen und Wegen schädigen. Es greift Oberflächen von Fahrzeugen an und kann zu einem nicht gewünschten Salzeintrag in Böden und Gewässer kommen. Deshalb sollte der Einsatz von Streusalz, wenn irgend möglich, auf ein Mindestmaß reduziert werden. Sowohl im privaten als auch im kommunalen Winterdienst sollte die mechanische Räumung von Schnee und Eis immer an erster Stelle stehen. Je früher sie durchgeführt wird, desto größer sind die Erfolgsaussichten und die Chance, ganz auf Streumittel verzichten zu können. Je nach Gefahrenlage können nach der Räumung abstumpfende oder auftauende Mittel ergänzend zum Einsatz kommen. In Rostock ist es nicht gestattet, auf Gehwegen Salz zu streuen. Alternativ sollen abstumpfende Mittel (Kies, Sand, Split) verwendet werden.

Umweltfreundliche salzfreie Streumittel erkennt man im Handel am Umweltzeichen „Blauer Engel“.

Bitte denken Sie auch an die vierbeinigen Freunde der Menschen!

Bei Haustieren kann längeres Laufen auf mit Streusalz behandeltem Untergrund zu Entzündungen der Pfoten führen. Diese sind im Winter durch Schnee, Eisklumpen und -kanten sowie durch Streusand und Split ohnehin strapaziert und deshalb besonders empfindlich. Beim Ablecken der Pfoten durch die Tiere kann aufgenommenes Salz Verdauungsprobleme bewirken.

Weitere Informationen u.a. zur Thematik Streusalz, Streumittel können Sie auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes und des Blauen Engels unter Nutzung der Suchfunktionen nachlesen (siehe Link unten).

Ein Faltblatt zum Winterdienst in Rostock finden Sie im Downloadbereich.