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Umwelthygiene

 Die Umwelthygiene trägt zur Umsetzung des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes bei.

 Wir überwachen:

Wasser
Wassertropfen | Foto: M.Zimmer
  • das Trinkwasser
  • die Schwimmbäder
  • Badegewässer
  • öffentliche Einrichtungen:
    • Schulen
    • Kindertagesstätten
    • Horte
    • Beherbergungsbetriebe
    • Freizeitzentren
    • Gemeinschaftsunterkünfte/Obdachlosenheime
    • Ferienlager
    • Sportstätten/Fitnessstudios
    • Einrichtungen der Körper- und Schönheitspflege
    • Friedhöfe und Krematorien
    • Pflege- und Fördereinrichtungen
    • Tageskliniken
    • Krankenhäuser
    • ambulante Arztpraxen
    • Rettungswachen
    • Geburtshäuser

Bei Planungen und Vorhaben der Hansestadt Rostock wirkt das Gesundheitsamt beratend mit und gibt Stellungnahmen zu Plänen des Wohnungsbaus, ab.

Bei Überschreitungen von Grenzwerten in der Umwelt, in Gefährdungs-situationen und bei akuten Ereignissen, z. B. Havarien, bewerten wir gemeinsam mit Landes- und Bundesbehörden die Wirkung von Schadstoffen auf die menschliche Gesundheit und veranlassen Schutzmaßnahmen zur Minimierung der gesundheitlichen Gefährdung.  

  • Beteiligung am Katastrophenschutz (Pandemieplan)
  • Beurteilung der gesundheitlichen Relevanz der freigesetzten Schadstoffe

Zu Schwerpunkten der Umwelthygiene haben Sie die Möglichkeit, telefonisch einen Gesprächstermin mit unseren Hygieneinspektoren zu vereinbaren.

Nach Terminabsprache können Bürger/innen zu Fragen einer eventuellen Gefährdung durch Umwelteinflüsse im Wohnumfeld beraten und aufgeklärt werden.

Beratungsinhalte können sein:

  • Geruchsbelästigungen
  • Bodenbeläge
  • Holzschutzmittel
  • Qualität des Trinkwasser
  • Luftqualität in Innenräumen
  • biogenen Stoffen
  • Schimmel/Fogging
  • Altlasten (gesundheitliche Bewertung)
  • Schädlingen

Für Nachfragen stehen wir Ihnen telefonisch, innerhalb unserer Sprechzeiten, gern zur Verfügung.

Hygiene und Infektionsschutz in Pflegeeinrichtungen

Seit den 1990er Jahren begeht und berät das Gesundheitsamt Rostock alle Pflegeeinrichtungen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Dies erfolgt in Abstimmung mit der ebenfalls für die Überwachung der Heime zuständigen „Heimaufsicht“. Diese Begehungen werden unangemeldet und gemeinsam durchgeführt, um den Arbeitsaufwand sowie die Belastungen für die Einrichtungen so gering wie möglich zu halten. Des Weiteren werden so Doppelungen innerhalb der beiden Amtsbereiche vermieden.

Seit dem Jahr 2023 erfolgen die Begehungen durch einen mehrseitigen standardisierten Erhebungsbogen. Dieser wurde in Kooperation mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) und allen anderen Gesundheitsämtern des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet.

Unabhängig von diesen regelhaften Hygienebegehungen führt das Gesundheitsamt Rostock auch anlassbezogene Begehungen durch. Diese erfolgen ebenfalls unangekündigt.

Die Rechtsgrundlage für die infektionshygienische Überwachung findet sich in § 35 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und §§ 6, 9 und 29 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern (ÖGDG M-V).

 

Stand: 23.08.2023