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Kindertagesbetreuung

Liebe Eltern,

hier erhalten Sie Informationen zum

  • Platzanspruch/Berechtigungsschein und
  • zur Übernahme der Verpflegungskosten

in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege.

Mehrsprachige Informationsbroschüre "Ein Kitaplatz für unser Kind" auf Deutsch, Englisch, Ukrainisch, Arabisch und Pashto des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung M-V.

  1. bei der Kindertageseinrichtung/Kindertagespflegeperson nachfragen, ob ein Platz frei ist. Dafür können Sie den Kita-Planer und die Listen der Kindertagespflegepersonen35.6 KB und Kindertageseinrichtungen332.3 KB nutzen
  2. bei Platzzusage, im Sachgebiet Leistungen Kindertagesförderung frühestens drei Monate vor Betreuungsbeginn einen Antrag auf Berechtigung stellen
  3. einen Betreuungsvertrag mit der gewünschten Kindertageseinrichtung/Kindertagespflegeperson abschließen
  • Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben ab vollendetem ersten Lebensjahr bei Betreuung in Kindertageseinrichtungen bis zum Schuleintritt oder bis zum vollendetem dritten Lebensjahr in Kindertagespflege einen gesetzlichen Anspruch auf einen Teilzeitplatz (30 Wochenstunden) und benötigen keinen Berechtigungsschein
  • bei einer Erwerbstätigkeit von mindestens 20 Wochenstunden der Elternteile im Haushalt, können Sie im Sachgebiet Leistungen Kindertagesförderung einen Ganztagsplatz (50 Wochenstunden) beantragen. Diese Regelung gilt auch für Schüler*innen, Student*innen, Auszubildende sowie Teilnehmer*innen an Fortbildungsveranstaltungen oder Maßnahmen (z.B. vom Jobcenter) im vergleichbaren Umfang
  • bei der Agentur für Arbeit/Hanse-Jobcenter als arbeitssuchend gemeldet, können Sie einen Teilzeitplatz in Anspruch nehmen
  • Hortförderung benötigt in jedem Fall einen Berechtigungsschein. Sie erfolgt in der Regel bis zu sechs Stunden (Ganztagsförderung) oder bis zu drei Stunden (Teilzeitförderung) täglich außerhalb der Unterrichtszeiten
  • Antrag auf Berechtigung
  • Arbeitszeitnachweis, ausgefüllt vom Arbeitgeber, bzw. Fortbildungsnachweis, Studien-, Schulbescheinigung; bei Selbstständigen - Gewerbeanmeldung, Nachweis über Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit vom Finanzamt, Nachweis über Elternzeit (die genannten Nachweise dürfen maximal 6 Monate alt sein)
  • bei einem Wechsel des Trägers der Kindertageseinrichtung bzw. Wechsel der Kindertagespflegeperson und/oder Umzug aus einem anderen Landkreis ist eine Kündigungsbestätigung der bisherigen Kindertageseinrichtung/Kindertagespflegeperson einzureichen
  • Merkblatt Berechtigung & Information DSGVO

Die Unterlagen können Sie per Post, E-Mail oder über den Kita-Planer zusenden.

  • Seit dem 01.01.2020 sind Eltern mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern von den Elternbeiträgen der Kindertagesförderung befreit. Sie kommen nur noch für die Kosten der Verpflegung oder Mehrbedarf aufgrund längerer Verweildauer in der Einrichtung auf
  • Anspruch auf Übernahme der Verpflegungskosten gemäß § 90 Abs. 4 SGB VIII besteht, wenn Eltern oder Kinder:
    • Bürgergeld,
    • Wohngeld,
    • Leistungen nach dem 3./4. Kapitel SGB XII (Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt)
    • Kinderzuschlag von der Familienkasse
    • Asyl-Leistungen erhalten
  • An die genannten Leistungen ist ein Anspruch auf Bildung und Teilhabe (Mittagsverpflegung) geknüpft. Diese Leistung ist parallel beim jeweiligen Leistungsbereich zu beantragen
  • Familien, die keine der genannten Leistungen erhalten, müssen zur Prüfung der Zumutbarkeit nach § 85 SGB XII ihre Einkommen und Belastungen darlegen
  • Antrag auf Übernahme
  • Betreuungsvertrag der Kindertageseinrichtung/Kindertagespflegeperson (bei Erstantrag oder Einrichtungswechsel)
  • Geburtsurkunde/Vaterschaftsanerkennung (bei Erstantrag)
  • Urkunde über die gemeinsame elterliche Sorge oder Negativattest vom Jugendamt (bei Erstantrag)

 

    Wenn Sie eine der u. a. Sozialleistungen erhalten, reichen Sie bitte zusätzlich folgende Unterlagen ein:

  • Kopie des vollständigen Leistungsbescheides über
    • Bürgergeld,
    • Wohngeld,
    • Leistungen nach dem 3./4. Kapitel SGB XII (Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt)
    • Kinderzuschlag von der Familienkasse
    • Asyl-Leistungen
  • Bescheid über Bildung und Teilhabe (Mittagsverpflegung), zu beantragen beim jeweiligen Leistungsbereich (z.B. Jobcenter). Für Eltern oder Kinder, die Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz oder Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes erhalten, ist die sachbearbeitende Stelle das Sachgebiet Amt für Ausbildungsförderung und BuT der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Kopernikusstr. 1a, 18057 Rostock)

 

Wenn Sie keine der o. g. Sozialleistungen erhalten, reichen Sie bitte zusätzlich folgende Unterlagen ein:

  • Anlage Einkommen/Belastungen
  • Nachweis über alle Einkommen z. B.:
  • aktuelle mtl. Mietaufteilung (Grundmiete/kalte Betriebskosten/Heizkosten) - Vermieterbescheinigung
  • Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Kopie Monatskarte, Bestätigung Arbeitgeber, Auszug Routenplaner)
  • Versicherungen (Hausrat-/Haftpflicht-/Riester-/Rentenversicherungspolicen, bei Selbstständigen Kranken- u. Pflegeversicherung) + Kontoauszug als Zahlungsnachweis

 

Die Nachweise sind in Kopie einzureichen. Die Unterlagen können Sie per Post, E-Mail oder über den Kita-Planer zusenden.

Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Jugendamt
Abteilung Unterhaltsangelegenheiten und Kindertagesförderung

 

Sachgebiet Leistungen Kindertagesförderung
St.- Georg-Str. 109
Haus II, Erdgeschoss
18055 Rostock

 

Besucherzeiten:
Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Montag, Mittwoch, Freitag geschlossen

 

Zuständigkeiten: Die Zuständigkeit der Sachbearbeiter/innen richtet sich nach dem Namen der Kindertageseinrichtung bzw. dem Familiennamen der Kindertagespflegeperson. Sofern ein Einrichtungswechsel erfolgen soll, richtet sich die Zuständigkeit nach der Einrichtung, die Ihr Kind zum Zeitpunkt der Antragstellung besucht.

 

Zuständigkeitenliste für Kindertagesstätten,-tagespflege / Hort

 

 

Kontaktadressen

Herr Rosinski
Sachgebietsleiter

Zimmer: 0.06
Telefon: 0381 381-5019 (Sekretariat)
Telefax: 0381 381-2626


Frau Albrecht
Sachbearbeiterin

Zimmer: 0.07
Telefon: 0381 381-2560
Telefax: 0381 381-2626
E-Mail: tina.albrecht@rostock.de


Frau Granzin
Sachbearbeiterin

Zimmer: 0.02
Telefon: 0381 381-5042
Telefax: 0381 381-9525
E-Mail: mareike.granzin@rostock.de


Frau Hesse
Sachbearbeiterin

Zimmer: 0.03
Telefon: 0381 381-5133
Telefax: 0381 381-9525
E-Mail: heike.hesse@rostock.de


Frau Kulissa
Sachbearbeiterin

Zimmer: 0.05
Telefon: 0381 381-2501
Telefax: 0381 381-2626
E-Mail: susann.kulissa@rostock.de


Frau Michels
Sachbearbeiterin

Zimmer: 0.04
Telefon: 0381 381-6994
Telefax: 0381 381-9525
E-Mail: annett.michels@rostock.de


Frau Pleban
Sachbearbeiterin

Zimmer: 0.34
Telefon: 0381 381-2572
Telefax: 0381 381-2626
E-Mail: mareen.pleban@rostock.de


Frau Schumann
Sachbearbeiterin

Zimmer: 0.09
Telefon: 0381 381-2512
Telefax: 0381 381-9525
E-Mail: anett.schumann@rostock.de


Frau Zimmermann
Sachbearbeiterin

Zimmer: 0.08
Telefon: 0381 381-2509
Telefax: 0381 381-9525
E-Mail: sabine.zimmermann@rostock.de

Informationen zur Krippe-/Kita-/Kindertagesbetreuung für Einrichtungen

Die Eltern finden Ihr Angebot entweder online über den Kitaplaner oder analog, indem sie sich bei Ihrer Kindertageseinrichtung, Tagespflegeperson oder dem Jugendamt nach freien Betreuungsplätzen erkundigen.
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Informationen zur Krippe-/Kita-/Kindertagesbetreuung
für Eltern

Der Begriff „Kindertagesstätte“ beinhaltet die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung wie Krippe, Kindergarten oder Hort. Auch die Kindertagespflege ist eine wichtige Form der Förderung von Kindern. 
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