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Park- und Halteverbot

Bei Gefährdung / Behinderung im öffentlichen Verkehrsraum (auch absehbar) wird durch das Stadtamt und auch durch das Brandschutz- und Rettungsamt abgeschleppt.

Die Gebühren staffeln sich entsprechend des Umfanges der durch die Abschleppunternehmen erbrachten Leistungen und des Leistungszeitpunktes. So sind die Kosten einer Abschleppmaßnahme höher, wenn sie wochentags nach 20:00 Uhr, samstags oder an Sonn- und Feiertagen erbracht werden muss.

Durch die Stadt ergeht ein Leistungsbescheid, in welchem die Abschleppkosten sowie zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.

Fristen:

Gegen den Leistungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden, wenn die Auffassung besteht, dass die Abschleppmaßnahme zu Unrecht erfolgte.

Besonderheiten:

Wo erfahre ich, ob mein Fahrzeug abgeschleppt wurde?

Auskünfte über abgeschleppte Fahrzeuge erteilt die Einsatzleistelle der Polizei Waldeck unter der Telefonnummer 038208 8882224.

Dort wird auch mitgeteilt, wo man das Fahrzeug wieder in Empfang nehmen kann.

Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit im öffentlichen Verkehrsraum

Durchsetzung der gesetzlichen und verkehrsrechtlich angeordneten Verkehrsregeln hinsichtlich parkender und haltender Fahrzeuge

Aufgaben:

Feststellung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr nach pflichtgemäßem Ermessen

Entscheidung über die Durchführung von Abschleppmaßnahmen falsch geparkter Fahrzeuge zur Beseitigung von Behinderungen und Gefährdungen

Telefonische Erreichbarkeit über die Funkzentrale der Verkehrsüberwachung
vom 1. April bis 30. September Montag bis Freitag von 06:30 bis 20:00 Uhr und
vom 1. Oktober bis 31. März Montag bis Freitag von 06:30 bis 19:00 Uhr