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Preisauszeichnung

Jeder, der gewerbs- oder geschäftsmäßig oder ansonsten regelmäßig Waren oder Leistungen an Endverbraucher anbietet oder diesen gegenüber unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Endpreise anzugeben (Endpreis = Preis einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile unabhängig von Rabattgewährung).
Die Zuständigkeit des Stadtamtes, Abt. Gewerbeangelegenheiten umfasst nicht die Gewährleistung von Qualität und Quantität der Waren oder Leistungen