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Reisepass

Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig.

Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung.

Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.

Wir empfehlen den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Als Reisdokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und – je nach Reiseziel – Personalausweise zur Verfügung.

Seit November 2005 werden in Deutschland elektronische Reispässe (ePass) ausgegeben. Deutschland ist damit eines der ersten EU-Länder, das die Vorgaben einer EG-Verordnung umsetzt. Im ePass werden neben den persönlichen Daten so genannte biometrische Daten (digitales Lichtbild und Fingerabdrücke) in einem Chip gespeichert.

Der Antrag auf Ausstellung des Dokumentes kann nur persönlich gestellt werden.

Die Herstellung in der Bundesdruckerei dauert ca. 4 bis 5 Wochen.

Bei Abholung ist der eventuell abgelaufene Reisepass vorzulegen. Die Aushändigung kann auch an eine durch Sie bevollmächtigte Person (schriftliche Vollmacht) erfolgen.

Der Verlust von Dokumenten ist unverzüglich der zuständigen Passbehörde anzuzeigen, diese wird Sie über alles Weitere informieren. Bei Vorlage einer Straftat, z. B. Diebstahl ist unverzüglich die nächste Polizeidienststelle zu informieren.

Im Ausland wenden Sie sich bitte an die zuständige deutsche Vertretung.

Unterlagen:

  • Passbild in Frontalansicht 3,5 x 4,5 cm,(biometrietauglich und aktuell)
  • Geburtsurkunde und Heiratsurkunde bzw. Familienbuch
  • Personalausweis, bisheriger Reisepass, vorläufiger Reisepass oder der Kinderausweis bzw. Kinderreisepass

Gebühren bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeit 6 Jahre):

  • Reisepass 37,50 EUR
  • Reisepass mit 48 Seiten 59,50 EUR
  • Express-Reisepass 69,50 EUR
  • Express-Reisepass mit 48 Seiten 91,50 EUR

Gebühren ab Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeit 10 Jahre):

  • Reisepass 70,00 EUR
  • Reisepass mit 48 Seiten 92,00 EUR
  • Express-Reisepass 102,00 EUR
  • Express-Reisepass mit 48 Seiten 124,00 EUR

Fristen:

Rechtzeitige Beantragung vor Beginn einer Auslandsreise. Die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes sind zu beachten.

Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern