Lebenslage 3. Erbfall
Wählen Sie einen der Themenbereiche aus.
- 3.1. Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen
- 3.2. Annahme/Ausschlagung einer Erbschaft
- 3.3. Erbschein
- 3.4. Erbenhaftung
- 3.5. Anfechtung eines Testaments
Folgende Leistungen wurden zum Thema 3. Erbfall gefunden:
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Einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen
Als Nachweis Ihres Erbrechts können Sie einen Erbschein beantragen. Mit dem Erbschein wird amtlich beurkundet, wer Erbe des Verstorbenen ist und welchen Umfang die Erbschaft des... Zur Dienstleistung
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Eintragung des Erbbauberechtigten berichtigen lassen
Sie können die Berichtigung des Erbbaugrundbuchs beantragen, wenn eine Grundbuchunrichtigkeit vorliegt.
Zur Dienstleistung -
Einziehung eines Alleinerbscheins
Stellt sich nach Erteilung des Erbscheins heraus, dass die Voraussetzungen entweder von Anfang an nicht gegeben waren oder später weggefallen sind, muss der Erbschein von Amts... Zur Dienstleistung
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Nachlasssicherung
Nicht selten verstirbt jemand, ohne ein Testament zu hinterlassen, oder ohne Angehörige, die bekannt wären.
Besteht der Nachlass aus mehr Vermögen als Verbindlichkeiten, setzt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger/eine Nachlasspflegerin ein.
Zur Dienstleistung -
Niederschrift der Ausschlagung einer Erbschaft beantragen
Wenn Sie Erbe geworden sind, müssen Sie sich entscheiden, ob Sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen. Sie können die Ausschlagung der Erbschaft gegenüber dem Nachlassgericht erklären.
Zur Dienstleistung -
Vermittlungsverfahren zur Auseinandersetzung bei Erbengemeinschaften
Wenn kein zur Auseinandersetzung der Erbschaft berechtigter Testamentsvollstrecker vorhanden ist und es nur um die Auseinandersetzung mehrerer Miterben geht, kann sich eine... Zur Dienstleistung