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Lebenslage 1. Anzeige des Sterbefalls


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Folgende Leistungen wurden zum Thema 1. Anzeige des Sterbefalls gefunden:


  • Sterbefall beim Standesamt anzeigen

    Jeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde, in dessen Bezirk der Tod eintrat, angezeigt werden. Der Standesbeamte nimmt die Eintragung in das Sterberegister vor und stellt... Zur Dienstleistung

  • Sterbeurkunde bei Sterbefall im Ausland beantragen

    Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.Der nachträgliche Eintrag... Zur Dienstleistung

  • Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen

    Im Todesfall können Sie als Angehörige des Verstorbenen eine Sterbeurkunde beantragen.

    Zur Dienstleistung