Lebenslage Persönliche Sicherheit
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Folgende Leistungen wurden zum Thema Persönliche Sicherheit gefunden:
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Beschwerde über erlaubte oder illegale Glücksspielwerbung im Internet einreichen
Wenn Sie Hinweise zu Werbung für erlaubte oder unerlaubte Glücksspielangebote im Internet haben, können Sie diese anonym übermitteln.
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Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne Mitteilung
Informationen, z.B. Ausbreitungsbetrachtungen, die für die Erstellung externer Notfallpläne erforderlich sind, müssen der zuständigen Behörde vorgelegt werden.
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Ortsveränderliche Schießstätte - Erlaubnis für Betrieb beantragen
Zum Betrieb einer ortsveränderlichen Schießstätte benötigen Sie eine Erlaubnis.
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Schießerlaubnis beantragen
Wenn Sie mit einer erlaubnispflichtigen oder erlaubnisfreien Schusswaffe schießen wollen, müssen Sie grundsätlich vorher eine Erlaubnis beantragen. Ausgenommen sind insbesondere Jäger bei der Jagdausübung und Sportschützen beim Schießen auf genehmigten Schießstätten.
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Überlassung von Waffen oder Munition an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen
Wenn Sie als Bürger erlaubnispflichtige Waffen und/oder Munition überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.
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Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung für nichtgewerblichen Umgang
Wenn Sie eine Erlaubnis nach § 27 SprenG wollen, benötigen Sie die entsprechende Fachkunde. Diese wird i.d.R. in einem staatlich anerkannten Lehrgang vermittelt. Um zu diesem Lehrgang zugelassen zu werden, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich.
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Unerlaubtes Glücksspiel anzeigen
Wenn Sie Hinweise zu einem Angebot oder einer Veranstaltung unerlaubten Glücksspiels haben, können Sie diese anonym übermitteln.
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Unregelmäßigkeiten bei einem erlaubten Glücksspielanbieter durch einen Spielenden melden
Wenn Sie Hinweise zu Unregelmäßigkeiten bei einem Angebot oder einer Veranstaltung eines erlaubten Glücksspiels haben, können Sie diese anonym übermitteln.
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Versammlung anmelden
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel veranstalten möchte, muss diese grundsätzlich 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern und Teilnehmerinnen oder Aufruf über unterschiedliche Medien) bei der zuständigen Behörde anmelden.
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