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Rostocker Doppelhaushalt 2024/25 von der Landesregierung genehmigt

Pressemitteilung vom 08.05.2024

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock erhielt jetzt die rechtsaufsichtliche Genehmigung der Satzung zum Doppelhaushalt 2024/25. Darin wurden die beantragten Kredite und Verpflichtungsermächtigungen, die planmäßig im städtischen Haushalt und den fünf Städtebaulichen Sondervermögen für Investitionsmaßnahmen aufgenommen werden sollen, fast vollständig gestattet.

Dazu Dr. Chris von Wrycz Rekowski, zuständiger Finanzsenator und erster Stellvertreter der Oberbürgermeisterin: „Über diese positive Entscheidung des Innenministeriums freuen wir uns sehr. Die schwache Konjunktur und die Preissteigerungen haben leider zu einer deutlichen Verschlechterung unserer Haushaltslage geführt. Trotzdem ist es uns gelungen, die noch offenen Fragen gemeinsam mit der Rechtsaufsichtsbehörde zu klären und das Land von der finanziellen Leistungsfähigkeit unserer Stadt zu überzeugen. Damit können wir nun vielfältige neue Investitionsvorhaben des Kernhaushaltes überall in Rostock umsetzen, von einfachen Gehweg- und Straßensanierungen über die Breitbandversorgung bis hin zum Stadthafen und der neuen Warnowbrücke. Das hilft der Wirtschaft und bringt unsere Stadt weiter voran. Wir dürfen dies aber nicht als Freifahrtschein verstehen, denn wir werden in den nächsten Jahren sparsamer sein müssen, wenn wir voll handlungsfähig bleiben wollen. Darin sind wir uns mit dem Innenministerium einig. Mein herzlicher Dank geht an alle Beteiligten für die geleistete Arbeit."

Der Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2024 und 2025 wurde von der Verwaltung Ende Oktober 2023 zur Beschlussfassung vorgelegt. Er wurde dann in den Ausschüssen und den Ortsbeiräten intensiv diskutiert und von der Bürgerschaft am 17. Januar 2024 mit einigen Änderungen beschlossen. Das Zahlenwerk ging anschließend zur Prüfung an das Innenministerium als kommunale Rechtsaufsichtsbehörde, während für die Verwaltung die Beschränkungen der sogenannten vorläufigen Haushaltsführung galten.

Die Haushaltssatzung 2024 (2025) weist einen negativen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen in Höhe von - 16,6 Mio. Euro (- 20,8 Mio. Euro) aus. Durch Überschüsse aus Vorjahren können diese Defizite jedoch noch ausgeglichen werden.

Die geplanten Ausgaben für Investitionen liegen bei 128,9 Mio. Euro in 2024, und bei 191,2 Mio. Euro in 2025. Sie sollen finanziert werden aus Fördermitteln und Zuweisungen Dritter sowie aus Kreditaufnahmen.

Mit der förmlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2024/25 am heutigen Tage endet die haushaltslose Zeit, und es kann nunmehr - unter Einhaltung der rechtsaufsichtlichen Bedingungen - mit der Umsetzung der geplanten Vorhaben begonnen werden.