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Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Briefwahl 2024

Briefwahl in Rostock
Briefwahl in Rostock

Am 09. Juni 2024 finden in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zeitgleich die Europaparlamentswahl und die Bürgerschaftswahl statt. 

Für die:

  • Europaparlamentswahl sind rund 169.000 Einwohnerinnen und Einwohner,
  • Bürgerschaftswahl sind rund 172.500 Einwohnerinnen und Einwohner

wahlberechtigt.

Alle Wahlberechtigten erhalten bis 19. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung mit den wichtigsten Informationen. Sie können am 09. Juni 2024 in Ihr Wahllokal gehen oder im Vorfeld Wahlschein/e und Briefwahlunterlagen anfordern.

Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie über die Briefwahl bei den bevorstehenden Wahlen informieren. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle.

Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten auf Antrag Wahlschein/e und Briefwahlunterlagen für alle Wahlen, für die sie wahlberechtigt sind.

Die Antragsstellung hat schriftlich oder mündlich (nicht fernmündlich) zu erfolgen.

Für die Antragsstellung gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Sie können die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen, unterschreiben und in einem freigemachten Umschlag an folgende Adresse schicken:

    Hanse- und Universitätsstadt Rostock
    Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle
    Industriestraße 8
    18103 Rostock

    bzw. per Fax an: 0381 381-1830 

    Die Wahlbenachrichtigung wird Ihnen spätestens bis 19. Mai 2024 zugestellt.

  • Wenn Sie die Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie den Wahlscheinantrag179.8 KB ausfüllen, unterschreiben und ebenfalls an o.g. Adresse schicken.

  • Sie können den Antrag online stellen (Wahlscheinantrag online). Dabei werden Sie auf einen externen Server umgeleitet.

  • Ebenfalls möglich ist ein formloser Antrag. Dieser muss Ihren Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Rostocker Anschrift und die gewünschte Zustellanschrift für die Wahlen am 09. Juni 2024 (Versand der Unterlagen ab voraussichtlich 10. Mai 2024) beinhalten.
    Schriftliche Anträge müssen persönlich unterschrieben werden. Einzige Ausnahme bilden E-Mail-Anträge. Sie sind auch ohne Unterschrift gültig und zu schicken an: briefwahl@rostock.de.
    Bitte beachten Sie, dass Anträge auf Erteilung von Walscheinen nur persönlich gestellt werden dürfen. Wer für einen anderen einen Antrag stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
  • Die mündliche Beantragung ist ab 21. Mai 2024 zu den genannten Öffnungszeiten in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle möglich.

Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt voraussichtlich ab 10. Mai 2024. Die Unterlagen werden weltweit an jede gewünschte Adresse geschickt.

In dringenden Fällen bzw. bei Versand ins nichteuropäische Ausland erfolgt der Versand unmittelbar nach Vorlage der Stimmzettel.

Bitte geben Sie die gewünschte Zustellanschrift (wenn es nicht die Wohnanschrift ist) für die Wahlen am 09. Juni 2024 an.

Ihre Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag (09. Juni 2024) um 18.00 Uhr in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle vorliegen.
Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.

BITTE BEACHTEN SIE DIE POSTLAUFZEITEN!

Die Briefwahlunterlagen kann man in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle direkt abholen bzw. abgeben. Auch die Durchführung der Briefwahl ist dort möglich.

Sie erreichen die Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wie folgt:

Industriestraße 8 / 2. Etage rechts
Rostock / OT Schmarl

Buslinie: 38 Haltestelle "Siemens"

Tel.:       0381 381-1820, -1821
Fax:       0381 381-1830
E-Mail:  briefwahl@rostock.de

Die Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle hat ab 21. Mai 2024 geöffnet:

  • Dienstag, 21. Mai 2024                         von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr
  • Mittwoch, 22. Mai 2024                        von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr
  • Donnerstag, 23. Mai 2024                    von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr
  • Freitag, 24. Mai 2024                            von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr
  • Montag, 27. Mai 2024                            von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr
  • Dienstag, 28. Mai 2024                         von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr
  • Mittwoch, 29. Mai 2024                         von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr
  • Donnerstag, 30. Mai 2024                     von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr
  • Freitag, 31. Mai 2024                             von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr
  • Montag, 03. Juni 2024                           von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr
  • Dienstag, 04. Juni 2024                         von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr
  • Mittwoch, 05. Juni 2024                        von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr
  • Donnerstag, 06. Juni 2024                    von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr
  • Freitag, 07. Juni 2024                             von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr

  • Samstag, 08. Juni 2024                         von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
  • Sonntag, 09. Juni 2024                          von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können bis zum 07. Juni 2024 um 18.00 Uhr beantragt werden.

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist eine Beantragung am Wahltag bis 15.00 Uhr möglich.

BITTE BEACHTEN SIE DIE POSTLAUFZEITEN!