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Alters- und Ehejubiläen werden gewürdigt

Pressemitteilung vom 17.03.1999



Verwandte und Freunde können sich bei der Stadtverwaltung melden

Bei Alters- und Ehejubiläen gratulieren die Hansestadt Rostock, das Land Mecklenburg-Vorpommern sowie bei besonders hohen Jubiläen auch der Bundespräsident. So erhalten zum 90. und 95. Geburtstag sowie zum 50. Hochzeitstag alle Jubilare eine Glückwunschkarte des Oberbürgermeisters der Hansestadt Rostock, des Präsidenten der Rostocker Bürgerschaft und des Ministerpräsidenten des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Ab dem 100. Geburtstag sowie zum 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag gibt es neben den Glückwunschkarten von Stadt und Land ein Geldgeschenk des Ministerpräsidenten in Höhe von 100 Mark. Zum 100. Geburtstag, 105. Geburtstag und zu jedem folgenden Geburtstag sowie zum 65., 70. und 75. Hochzeitstag überreicht das Bundespräsidialamt ein Geldgeschenk in Höhe von 250 Mark.

Die Daten zu den Altersjubiläen liegen der Stadt vor. Um auch den Ehejubilaren gratulieren zu können, ist die Stadtverwaltung auf die Hinweise der Jubilare bzw. der Verwandten und Freunde angewiesen. Falls Ihnen bekannt ist, daß eines der angeführten Ehejubiläen bevorsteht und die Ehrung gewünscht wird, wenden Sie sich bitte unter Vorlage der Eheurkunde an Ihr zuständiges Ortsamt. Die Ehrung wird dann durch das Ortsamt organisiert. Es sollte rechtzeitig ca. acht Wochen vor dem Ereignis beantragt werden, da Bund und Land eine Antragsfrist von sechs Wochen vorgegeben haben.