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Anwohnerparkzone erweitert

Pressemitteilung vom 21.05.1999



Die Anwohnerparkzone in Warnemünde W 1 wird erweitert. Künftig können auch Anwohner der Fritz-Reuter-Straße 20 bis 39 (rechte Straßenseite von Kirchenplatz bis Beethovenstraße) von 7 bis 9 Uhr und 15 bis 19 Uhr täglich bevorrechtigt parken. Die notwendige Ausschilderung erfolgt in den nächsten Tagen.

Einen Antrag auf den Anwohnerparkausweis können Anwohner mit dem Hauptwohnsitz in den genannten Straßenabschnitt ab sofort beim Ortsamt Warnemünde, Am Strom 59, 18119 Rostock oder beim Stadtamt, Abteilung Verkehrsangelegenheiten, Sachgebiet Verkehrsbehördliche Aufgaben, Charles-Darwin-Ring 6, 18059 Rostock stellen. Dazu sind der Personalausweis bzw. Reisepaß/Meldebescheinigung und der Fahrzeugschein vorzulegen. Werden privat Dienstfahrzeuge genutzt, ist die Bestätigung vom Halter vorzulegen. In der Fritz-Reuter-Straße ansässige Gewerbetreibende, Handwerker, im sozialen Dienst Tätige, Beherbergungsbetriebe und Freiberufler können beim Stadtamt, Abteilung Verkehrsangelegenheiten, Sachgebiet Verkehrsbehördliche Aufgaben, Charles-Darwin- Ring 6, 18059 Rostock, Telefon 3 81 31 27 und 3 81 31 26, eine Ausnahmegenehmigung formlos beantragen. Diesem Schreiben sind Kopien beizulegen vom Mietvertag/Eigentumsnachweis oder ähnlichem als Standortnachweis, vom Fahrzeugschein und der Gewerbeanmeldung. Der Anwohnerparkausweis, die Ausnahmegenehmigung sowie die Gästekarte für Beherbergungsbetriebe werden für zwölf Monate gegen eine Verwaltungsgebühr von 60,- Mark ausgestellt.

Darüber hinaus wurden jetzt im Bereich Fritz-Reuter-Straße (linke Straßenseite von Kirchenplatz bis J.-Brinckman-Straße) gebührenfreie Kurzzeitparkplätze eingerichtet. Fahrzeugführer sollten sich auf die veränderten Bedingungen einstellen.