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Arbeitsgruppe bereitet Änderungen vor

Pressemitteilung vom 02.09.1999



Eine jüngst gebildete Arbeitsgruppe des Hauptausschusses will notwendige Änderungen der Rostocker Hauptsatzung jetzt gemeinsam vorbereiten. Jede Bürgerschaftsfraktion wird mit einem Vertreter präsent sein und damit ihre Position einbringen können. Auf diese Weise sollen Änderungen der Hauptsatzung durch die Bürgerschaft schneller und unkomplizierter vorgenommen werden.

So sind eine Reihe von Änderungen am sogenannten Rostocker Grundgesetz nötig. Zum einen ist vorgesehen, die Verwaltungswege für eine Reihe von Entscheidungen deutlich zu verkürzen. So wird angestrebt, daß Oberbürgermeister oder Mitarbeiter der Stadtverwaltung beispielweise über weniger wertintensive Grundstücksverkäufe oder Bauvorhaben eigenständig entscheiden können. Bislang sind Entscheidungen über alle Grundstücksangelegenheiten ab 50.000 DM und Bauvorhaben ab einer Million DM der Bürgerschaft bzw. dem Hauptausschuß vorbehalten. Veränderungen ergeben sich zum anderen, um der Fraktion Bündnis 90 die Mitarbeit in den Bürgerschaftsausschüssen zu ermöglichen. Aus diesem Grund soll die Anzahl der bislang neun Ausschußmitglieder auf zehn erhöht und in der Satzung festgeschrieben werden.