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Beschluß zur Warnowquerung war rechtmäßig

Pressemitteilung vom 02.09.1999



Kürzlich hat das Verwaltungsgericht Schwerin die Anträge von Bündnis 90 gegen die Beschlüsse der Bürgerschaft zur Warnowquerung abgewiesen. Das Verwaltungsgericht hat den Antragsstellern, der Fraktion Bündnis 90, am 4. August empfohlen, die gestellten Anträge für erledigt zu erklären, da mit einer ablehnenden Haltung der Kammer gerechnet werden muß. Dieser richterlichen Empfehlung ist Bündnis 90 am 10. August gefolgt und hat die empfohlenen verfahrensbeendenden Erklärungen abgegeben. Somit ist festzustellen, daß sowohl die Arbeit des Oberbürgermeisters und seiner Verwaltung als auch die mehrheitliche Beschlußfassung der Bürgerschaft nicht zu beanstanden ist. Die Bürgerschaft hatte in ihrer Sitzung am 30. Juni Ergänzungen und Klarstellungen zum Konzessionsvertrag beschlossen.