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Nachbarschaftshilfe - Erstes Projekt des GAP auf den Weg gebracht

Pressemitteilung vom 18.02.1999

18. Februar 1999Nachbarschaftshilfe - Erstes Projekt des GAP auf den Weg gebracht Im großen Saal der Industrie- und Handelskammer tagte gestern der Beirat für Gemeinwohlorientierte Arbeitsförderprojekte (GAP) unter dem Vorsitz von Oberbürgermeister Arno Pöker. Auf der Tagesordnung stand u.a. die Diskussion und Verabschiedung der Rahmenrichtlinien des Beirates und ein Verfahrensvorschlag zur Auswahl geeigneter GAP-Projekte. Die dazu vorliegenden Entwürfe wurden von den Beiratsmitgliedern, unter ihnen die Chefs von Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, dem Unternehmerverband, dem Arbeitsamt und dem Deutschen Gewerkschaftsbund, einstimmig beschlossen. "Mich hat die konstruktive Atmosphäre des Beirates beeindruckt. Wenn wir auch kontrovers diskutiert haben, so sind wir uns einig, mit Hilfe solcher Projekte das Problem Nr. 1 unserer Region aktiv zu bekämpfen. Die Tatsache, daß wir alle Entscheidungen einstimmig beschlossen haben, spricht für sich", so Oberbürgermeister Arno Pöker. Intensiv wurde anschließend das Projekt "Nachbarschaftshilfe" erörtert, deren Umsetzung vom Gremium einstimmig zunächst für den Stadtteil Lütten Klein und im Landkreis Bad Doberan für den Bereich Tessin/ Tessin Land/ Sanitz entschieden wurde. In diesem Projekt sollen ältere und hilfsbedürftige Personen im Haushalt und im persönlichen Bereich unterstützt werden. Damit ist das erste Gemeinwohlorientierte Arbeitsförderprojekt auf den Weg gebracht. Weitere werden schon bald folgen – in der nächsten Sitzung Mitte März wird ein Teil der bislang eingereichten über 40 Projektideen, -skizzen und -anträge zur Beschlußfassung vorgelegt werden. Der Beirat fordert hiermit interessierte Institutionen und Betriebe öffentlich auf, einen Förderantrag bis zum 08. März für das bestätigte Projekt "Nachbarschaftshilfe" bei der GAP-Regiestelle, BÜSTRO, Dehmelstraße 23, 18055 Rostock, zu stellen.

Der Anlage entnehmen Sie bitte das Antragsformular für das Projekt "Nachbarschaftshilfe" für Lütten Klein und den Bereich Tessin/ Tessin Land/ Sanitz. BÜSTRO GAP- Regiestelle Dehmelstraße 23
18055 Rostock
Tel. 0381/ 4591430
FAX 0381/4591433 Öffentliche Aufforderung zur Antragstellung Das Ministerium für Arbeit und Bau fördert gemeinsam mit dem Arbeitsamt Rostock die Durchführung Gemeinwohlorientierter Arbeitsförderprojekte in Mecklenburg-Vorpommern. Geeignete Institutionen und Betriebe werden aufgefordert, einen Förderantrag für das Projekt: "Nachbarschaftshilfe – Dienstleistungsagentur für ältere bzw. hilfebedürftige Personen" bei der GAP-Regiestelle BÜSTRO zu stellen. Das Projekt setzt sich sowohl von Leistungen der Pflegeversicherung, wie auch von Dienstleistungsangeboten des freien Marktes ab. Projektbeschreibung Die Dienstleistungsagentur für ältere bzw. hilfebedürftige Personen zur Unterstützung im Haushalt und im persönlichen Bereich soll u.a. die folgenden Leistungen erbringen: kleine Besorgungen
Behördengänge
Hilfe bei der Reinigung von Wohnung und Treppenhaus
Begleitdienste
Gesellschaft leisten / Vorlesen
einfache Betreuung und Handreichungen
Hilfe bei der Pflegebeantragung Endbegünstigte Die Leistungen werden ausschließlich für ältere bzw. hilfebedürftige Personen erbracht. Als Nachweis der "Leistungsberechtigung" der Endbegünstigten wird der Anspruch auf Wohngeld herangezogen. Pro Einsatz zahlt die Person bzw. der Haushalt für die erbrachte Leistung bis zu 5,- DM. Einzugsbereich Die Durchführung des Projektes ist zunächst auf den Stadtteil Lütten Klein begrenzt. Arbeitskräfte Der Antragsteller legt eine detaillierte Aufstellung über die Arbeitskräftestruktur (Anzahl und erforderliche Qualifikation) vor. Es ist darauf zu achten, daß die eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf eine SAM-Förderung haben. Die Vergütung der geförderten Arbeitskräfte erfolgt auf der Grundlage der ortsüblichen/ tariflichen Entlohnung in Abstimmung mit der Arbeitsverwaltung. Qualifizierungskonzept Der Antragsteller legt ein Qualifizierungskonzept vor. Bis zu 200 Stunden der Arbeitszeit können für die aufgabenbezogene Qualifizierung der geförderten Arbeitskräfte genutzt werden. Der Antragsteller hat anzugeben, ob er selbst die Qualifizierung durchführen wird oder diese durch Dritte realisieren läßt. Projektdauer Das Projekt wird für die Dauer von drei Jahren gefördert. Kosten- und Finanzierungsplan Die Finanzierung der Projekte erfolgt durch Lohnkostenzuschüsse des Arbeitsamtes (SAM), durch einen Zuwendungsbescheid des Ministeriums für Arbeit und Bau sowie durch kommunale Zuschüsse (BSHG 19). Der Antragsteller hat einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan, gegliedert nach Personal- und Sachkosten pro Jahr, vorzulegen. Sämtliche Einnahmen (Eigen- und Drittmittel) sind aufzuführen. Sachkosten sollten so niedrig wie möglich gehalten werden. Änderungsvorschläge in der Projektantragstellung sind möglich. Die Anträge sind bis zum 8.03.1999 bei der GAP-Regiestelle, Dehmelstraße 23, 18055 Rostock einzureichen.