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Pflichtumtausch der Papierführerscheine geht weiter – Geburtenjahrgänge 1965 bis 1970 sollten Anträge jetzt stellen

Pressemitteilung vom 14.09.2023

Die nächste Frist für den Pflichtumtausch alter Papierführerscheine steht an, informiert die Führerscheinstelle der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

Aktuell sind die Geburtenjahrgänge 1965 bis 1970 aufgerufen, den Umtausch ihrer Papier-Führerscheine in einen EU-Kartenführerschein vorzunehmen. Die Umtauschfrist für diese Altersgruppe endet am 19. Januar 2024. Die Bearbeitung und Herstellung des neuen Führerscheins durch die Bundesdruckerei nimmt jedoch bis zu zwölf Wochen in Anspruch. Alle in Rostock wohnenden Betroffenen sollten deshalb ihre schriftlichen Anträge möglichst ab sofort an die Führerscheinstelle Rostock schicken, damit der neue Führerschein rechtzeitig bis zum 19. Januar 2024 übergeben werden kann.

Alle erforderlichen Informationen zum Antragsverfahren sind unter dem Link www.rostock.de/fuehrerscheinstelle zu finden. Alternativ werden die Antragsformulare auch in Papierform in den Ortsämtern sowie an der Infothek des Stadtamtes im Charles-Darwin-Ring 6 ausgelegt.

Darüber hinausgehende Nachfragen beantwortet die Führerscheinstelle unter Tel. 0381 381-3399 oder per E-Mail: fuehrerscheinstelle@rostock.de.