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Schlichten statt richten

Pressemitteilung vom 11.05.1999


Rostocks Schiedsstellen arbeiten seit über zwei Jahren erfolgreich/Streitigkeiten mehrheitlich beigelegt

Die meisten Streitigkeiten vor Rostocks Schiedsstellen konnten in den letzten zwei Jahren einvernehmlich beigelegt werden. Von den insgesamt 52 Fällen schlossen 32 mit einer Einigung der Partner ab, bilanziert Rostocks Senatorin für Umwelt und Ordnung, Karina Jens. Bei vielen Streitigkeiten mußten Schiedsstellen-Termine gar nicht erst angesetzt werden, denn die Probleme hatten sich bereits in den klärenden Vorgesprächen gelöst. Insgesamt gab es seit Gründung der Rostocker Schiedsstellen im Jahr 1996 über 90 Anfragen ratsuchender Bürger. Damit kann sich die Hansestadt im Vergleich zu anderen Städten in Mecklenburg-Vorpommern in puncto Schiedsstellenarbeit sehen lassen.

Schlichten statt richten lautet die Devise der ehrenamtlichen Gremien. Denn sie urteilen nicht, sondern führen die Kontrahenten am Runden Tisch zusammen, um eine Einigung im Gespräch zu vermitteln. Dabei sind auch Termine vor Ort möglich. Überwiegend Nachbarschaftsstreitigkeiten, Beleidigungen, Bedrohungen, Sachbeschädigungen und Hausfriedensbruch spielen bei Schiedsstellen-Terminen eine Rolle.

Wer statt dieser Schlichtung gleich den Gang zu Anwalt und Gericht wählt, riskiert einen tiefen Griff in die Geldbörse, um ein möglicherweise langwieriges Verfahren zu finanzieren. Schiedsstellen sind dagegen eine unbürokratische und kostensparende Alternative. Und sie entlasten zudem die Gerichte", unterstreicht Karina Jens. Die Gebühren für einen Schiedsstellen-Termin liegen bei 20 Mark, 40 Mark sind bei einem Vergleich zu zahlen sowie etwa 20 Mark für Auslagen. Wer einer Einladung zu einem Schiedsstellentermin bewußt nicht folgt, kann mit einem Ordnungsgeld von rund 50 Mark bestraft werden. Vor einigen gerichtlichen Entscheidungen kann der Gang zu einer Schiedsstelle sogar vorgeschrieben sein. Nur in puncto Familienrecht, wie beispielsweise bei Ehestreitigkeiten, dürfen die in Rechtsfragen geschulten Schiedsleute nicht eingreifen.

Jeweils drei ehrenamtliche Mitarbeiter zählen die Schiedsstellen, die in den Ortsämtern in allen Stadtgebieten zu finden sind. Sie werden von der Rostocker Bürgerschaft gewählt und vom Amtsgericht der Hansestadt berufen. Schiedspersonen sollten mindestetens 25 Jahre alt sein und im Bereich ihrer Schiedsstelle wohnen. Derzeit zählt Rostock 15 Schiedsstellen mit insgesamt 38 Schiedspersonen. Wer sich als ehrenamtliche Schiedsperson engagieren will, kann sich an das Rechtsamt der Hansestadt (Tel. 3 81 11 12/16) wenden. Die nächste Wahl der Schiedsleute findet Ende 2000 statt.

Wer die Hilfe einer Schiedsstelle in Anspruch nehmen will, sollte sich entweder an sein Ortsamt wenden oder das Rechtsamt (Tel. 3 81 11 12/16) befragen.

Schiedsstellen der Hansestadt:

Warnemünde, Am Bahnhof 1 C
Tel. 5 48 22 28

Lichtenhagen, Klenow Tor
Tel. 1 27 07 21

Groß Klein, Klenow-Tor
Tel. 1 27 07 21

Lütten Klein I und II
Warnowalle 30, (Warnow-Geschäftszentrum)
Tel. 7 76 59 44

Evershagen, Bertolt-Brecht-Straße 23
Tel. 71 41 05

Reutershagen I und II, Wiener Platz 3 A
Tel. 8 01 79 25

Hansaviertel, Wiener Platz 3a
Tel. 8 01 79 25

Kröpeliner-Tor-Vorstadt
Pädagogienstraße 2
Tel. 45 60 31 37

Südstadt/Biestow, Südring 28a
Tel. 4 05 56 11/12

Dierkow/Toitenwinkel,
J-Nehru-Straße 33
Tel. 6 59 96 01/02