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Umschreibung ohne Halterwechsel und Beibehaltung des Kennzeichens

Die in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geregelte Pflicht zur Umkennzeichnung bei Wohnsitzwechsel des Fahrzeughalters in einen anderen Zulassungsbereich wird ab 01.01.2015 aufgehoben. Die Fahrzeughalter können dann beim Wohnsitzwechsel innerhalb des Bundesgebietes selbst entscheiden, ob sie das bisherige Kennzeichen am Fahrzeug weiter führen wollen oder sich ein Kennzeichen der zuständigen Zulassungsbehörde zuteilen lassen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis / Pass i. V. mit Meldebescheinigung
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Prüfbericht Hauptuntersuchung

zusätzlich sind nachfolgende Unterlagen erforderlich wenn Sie zur Umschreibung ein HRO - Kennzeichen möchten:

  • Kfz Brief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • elektronische Versicherungsbestätigungs-Nr. (7-stellig)
  • SEPA-Mandat(Zahlung von Kraftfahrzeugsteuer)
  • und die Kennzeichenschilder zum entwerten

Gebühr: 17,50 EUR bis 44,00 EUR

i-Kfz abweichend