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Stellungnahme des Bau- und Planungsausschusses: Investoren sollen Gesamtkonzeption und Finanzplan für Neptungelände vorlegen

Pressemitteilung vom 11.05.1999

11. Mai 1999

Stellungnahme des Bau- und Planungsausschusses:
Investoren sollen Gesamtkonzeption und Finanzplan für Neptungelände vorlegen


Zwischen der Stadtverwaltung und der Geschäftsführung von Neptun Industrie Rostock (NIR), sowie später zusammen mit der Meyer-Werft, gibt es seit mindestens zwei Jahren Gespräche zur späteren Nutzung des Geländes der ehemaligen Neptunwerft nach Umzug der Produktionsbereiche zum sich entwickelnden Industriestandort Warnemünde/Groß Klein. Inhalt dieser Gespräche waren und sind einerseits die Entwicklungsmöglichkeiten am Standort Warnemünde/Groß Klein, im B-Plan "Maritimes Gewerbegebiet Groß Klein" Nr. 01.GE.83 und andererseits die inhaltlichen und strategischen Entwicklungschancen der Flächen der ehemaligen Neptunwerft auf der Basis des bestehenden Rahmenplanes "Nördlich der Werftstraße" Nr. 10 GI.85, der 1994 ausgelegen hat.

In diesem Zusammenhang wurde in Abhängigkeit vom Entwicklungspotential vereinbart, daß der B-Plan in Warnemünde/Groß Klein sicherlich noch einiger Änderungen bedarf. Für das Gebiet der ehemaligen Neptunwerft wurden erste inhaltliche Zielsetzungen formuliert, die dem möglichen Nutzungspotential entsprechen. Trotz anders lautender Informationen der Presse hat es in diesen internen Abstimmungen immer grundsätzliche Übereinstimmung über Inhalte und behutsame Verfahrensweise gegeben. So waren von vornherein immer einvernehmliche Zielstellungen, daß die vorhandenen gewerblichen Arbeitsplätze im Bereich der Schonenfahrerstraße nicht zu gefährden sind, daß inhaltliche Ziele, die an einer anderen Stelle in der Stadt vorhanden sind oder vorbereitet werden (wie z. B. IGA/Messe...) nicht Planungsbestandteil sein können und daß die zulässigen inhaltlichen Ziele gemeinsam abgestimmt werden. Auf dieser Grundlage besteht auch weiterhin Einigung über die Verfahrensweise und über die nächsten Abstimmungstermine mit der Stadtverwaltung.

In diesem Sinne ist es später erforderlich, den Rahmenplan "Nördlich der Werftstraße" zu präzisieren, um daraus die möglichen baurechtlichen und planungsrechtlichen Ableitungen treffen zu können. Das heißt konkret, daß auf dieser Basis geprüft wird, für welche Planungsabstimmungen kurzfristig Baurecht erreichbar ist - so z. B. die bereits erfolgte Ansiedlung des Bundesamtes für Seeschiffahrt und Hydrographie (BSH) nach § 34 BauGB - oder für welche Ziele über B-Plan-Verfahren erst noch Planungs- und Baurecht zu schaffen ist. Unter Beachten dieses Sachstandes ist es augenblicklich nicht erforderlich, sofort ein Planverfahren einzuleiten. Entsprechend der notwendigen Flexibilität und der erforderlichen Realisierungsbeweglichkeit müßte das Verfahren ein B-Plan-Verfahren sein, da ein Vorhaben- und Erschliessungsplan zu sehr mit einem Vorhaben gekoppelt ist.

Aus den o. g. Erläuterungen wird erkenntlich, warum der Bau- und Planungsausschuß der PDS-Fraktion empfiehlt, ihren Antrag zurückzuziehen, da er sonst abzulehnen wäre. Die Investoren sind aufgefordert, eine Gesamtkonzeption ihrer geplanten Vorhaben auf dem Gelände der ehemaligen Neptunwerft untersetzt mit einem plausiblen Finanzplan zu erarbeiten und der Verwaltung, dem Bau- und Planungsausschuß sowie den politischen Gremien der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock vorzulegen. Erst dann und nur dann hat die Bürgerschaft die Grundlage, um bestehende Planungsbeschlüsse zu ändern, damit diese auch Aussicht auf Erfolg und somit Realisierung haben. Der Bau- und Planungsausschuß begrüßt außerordentlich, daß sich die Investoren und die Verwaltung in intensiven Gesprächen bemühen, um das attraktive Gebiet der ehemaligen Neptunwerft einer sinnvollen und für die Hansestadt Rostock vorteilhaften Nutzung zuzuführen. Der Bau- und Planungsausschuß wird diesen Vorgang weiter unterstützen, begleiten und steht den Investoren für Rücksprachen ebenfalls zur Verfügung. Rainer Albrecht
Vorsitzender des Bau- und Planungsausschusses