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Unnötiger Ansturm auf Euro-Führerscheine

Pressemitteilung vom 12.01.1999

12. Januar 1999Unnötiger Ansturm auf Euro-Führerscheine
Alte Dokumente bleiben noch unbegrenzt gültig In der Fahrerlaubnisbehörde im Stadtamt der Hansestadt Rostock herrscht derzeit besonders reger Verkehr. Die Leute drängen sich in den Warteräumen. Das ständige Klingeln der Telefone in den Büros ist bis auf den Gang zu hören. Stimmengewirr liegt in der Luft. Viele Leute sind verunsichert, die Fragen sind vielseitig. Verliert mein alter bundesdeutscher Führerschein mit der Einführung des EU-Führerscheins zum 1. Januar 1999 seine Gültigkeit? Kann ich mit der DDR-Fahrerlaubnis überhaupt noch fahren? Die Antworten sind für die Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde nicht immer leicht, da die Änderung des Computerprogramms noch nicht ausgreift ist. Die Anzahl an Neuerungen und Änderungen ist groß. Der mit Beginn des Jahres in allen Ländern der Europäischen Union einheitlich eingeführte EU-Führerschein, ist jedoch nur die Spitze des Eisberges. Seit dem 1. Januar 1999 hat sich unter anderem auch die Fahrerlaubnisverordnung, das Straßenverkehrsgesetz und das Gesetz über das Fahrlehrerwesen geändert. "Doch eines steht fest, es besteht kein Grund zur Hektik. Die alten Führerscheine bleiben weiterhin gültig", sagt Karl Heinz Schäfer, Sachgebietsleiter der Fahrerlaubnisbehörde. Einen Termin, bis zu dem alle Dokumente umgetauscht sein müssen, gibt es nicht. Innerhalb Europas kann weiterhin bedenkenlos mit den alten Papieren gefahren werden. Wer dennoch sofort einen neuen Führerschein haben möchte, muß folgende Dinge mitbringen: den alten Führerschein, einen gültigen Personalausweis und ein ordungsgemäßes Paßbild. Dieses darf beispielsweise nicht aus einem Automaten stammen. So kann die Bearbeitung zur beiderseitigen Befriedigung erfolgen und unnötiger Ärger vermieden werden. Der neue Führerschein ist eine Plastikkarte in Scheckkartenformat mit Paßbild. Auf der Rückseite sind die Fahrberechtigungen eingetragen. Die Umstellung kostet 47 Mark. Die Bearbeitung kann bis zu vier Wochen dauern. Eine Einordnung in die neuen 15 Klassen, bisher waren es nur sieben, ist abhängig von den alten Führerscheinklassen. Daher gibt es verschiedene Möglichkeiten der Umstellung, die von Person zu Person variieren können. Die Besitzer des bisherigen Führerscheins der Klasse 3 wechseln beispielsweise in die Klasse C1E. Die Berechtigung Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen zu führen, bleibt erhalten, so der Besitzer es wünscht. Wer jetzt seine Führerscheinprüfung ablegt, erhält automatisch den EU-Führerschein. Diejenigen, die im alten Jahr noch 18 geworden sind und sich bis zum 31. Dezember 1998 zur Fahrschule für die Klasse 3 angemeldet haben, erhalten ebenfalls die Klasse C1E, so sie die Ausbildug und Prüfung bis zum 30. Juni 1999 erfolgreich abgeschlossen haben. Sie können bis zu diesem Termin sowohl nach dem neuen, als auch nach dem alten Recht ausgebildet werden. Danach entfällt diese Regelung und alle erhalten die Klasse B. Besitzer dieser Klasse sind nur berechtigt Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zu führen. Wer größere Autos fahren möchte, muß seine Ausbildung entsprechend erweitern. Neben dem neuen EU-Führerschein gibt es weiterhin den Internationalen Führerschein. Wo diese Dokumente vonnöten sind, darüber informieren die Reisebüros, nicht die Fahrerlaubnisbehörde. Die Beantragung sollte spätestens vier Wochen vor einer Auslandsreise erfolgen. Die Fahrerlaubnisbehörde hat täglich, außer Mittwoch, von 9 bis 12 Uhr geöffnet. Nachmittagsöffnungszeiten sind Dienstag von 14 bis 17 Uhr und Donnerstag von 14 bis 16 Uhr.