Bebauungsplanauslegung
Öffentliche Bekanntmachung der Aufstellung und der öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11.W.159 „Ehemaliger Friedrich-Franz-Bahnhof“
Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat in ihrer Sitzung am 05. September 2018 beschlossen, für das Gebiet, begrenzt
im Norden: durch das Grundstück Bleicherstraße 34/34a,
im Osten: durch die Bleicherstraße
im Süden: durch die Straße „Beim Elektrizitätswerk“
im Westen: durch einen Fußweg östlich des Pflegeheims Wutschke
(siehe Übersichtsplan - Download)
soll die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 11.W.159 für das Gebiet „Ehemaliger Friedrich-Franz-Bahnhof“ aufgestellt werden.
Das wesentliche Planungsziel besteht in der Umwandlung einer bisher als Mischgebiet festgesetzten Fläche (MI 1) in ein allgemeines Wohngebiet.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der von der Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in ihrer Sitzung am 05. September 2018 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11.W.159 für das Gebiet „Ehemaliger Friedrich-Franz-Bahnhof“ und der Entwurf der Begründung liegen
vom 15.10.2018 bis zum 23.11.2018
im Neuen Markt 3, 1. Obergeschoss, Raum 218
zu folgenden Zeiten öffentlich aus:
Montag, Mittwoch, Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Freitag 09.00 bis 13.00 Uhr
Ein barrierefreier Zugang zum Auslegungsraum ist über den Aufzug, dessen ebenerdiger Zugang sich im gläsernen Geldautomatenbereich der Postbank befindet, während der o.g. Zeiten gewährleistet.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans und der Entwurf der Begründung dazu sind während der o.g. Auslegungsfrist im Internet unter http://rathaus.rostock.de/unter der Rubrik Bebauungsplanauslegungen eingestellt.
Für das genannte Gebiet liegen der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans und der Entwurf der Begründung dazu zusätzlich im Ortsamt Mitte, Neuer Markt 1a, während des oben genannten Zeitraumes zu den öffentlichen Sprechzeiten aus.
Während der o.g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11.W.159 „Ehemaliger Friedrich-Franz-Bahnhof“ unberücksichtigt bleiben.
Ralph Müller
Leiter des Amtes für Stadtentwicklung,
Stadtplanung und Wirtschaft