Home
Navigation

Bebauungsplanauslegung

Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 08.SN.185 „Vorgärten im Thünenviertel und im Tweelviertel“

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat in ihrer Sitzung am 05. September 2018 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 08.SN.185 „Vorgärten im Thünenviertel und im Tweelviertel“ sowie den Entwurf der zugehörigen Begründung gebilligt.

Das Ziel der Planung ist der Erhalt der vorhandenen Vorgärten. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Darüber hinaus handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB. Planungsgegenstand sind ausschließlich Vorgärten. Es sind keine umweltrelevanten Auswirkungen durch die Planung zu erwarten.

Das Plangebiet wird begrenzt:

im Nordosten:                   durch die Dethardingstraße bis zur Parkstraße,
im Osten:                           durch die Bahntrasse Rostock – Warnemünde,
im Süden:                          durch die Bahntrasse Rostock – Wismar,
im Westen:                        durch die Parkstraße und die Ernst-Heydemann-Straße,
im Nordwesten:                durch die Rembrandtstraße.

     (siehe Übersichtsplan - Download)

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat in ihrer Sitzung am 05. September 2018 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 08.SN.185 „Vorgärten im Thünenviertel und im Tweelviertel“ und den Entwurf der zugehörigen Begründung öffentlich auszulegen. Die Auslegung erfolgt:

vom       15.10.2018     bis zum    23.11.2018
im Neuen Markt 3, 1. Obergeschoss, Raum 218

zu folgenden Zeiten:

Montag, Mittwoch, Donnerstag            9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00  Uhr
Dienstag                                                      9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00  Uhr
Freitag                                                          9.00 bis 13.00  Uhr

Ein barrierefreier Zugang zum Auslegungsraum ist über den Aufzug, dessen ebenerdiger Zugang sich im gläsernen Geldautomatenbereich der Postbank befindet, während der o.g. Zeiten gewährleistet.

Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Begründung dazu sind während der o. g. Auslegungszeit im Internet unter http://rathaus.rostock.de unter der Rubrik Bebauungsplanauslegungen eingestellt.

Für das genannte Gebiet liegen der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Begründung dazu zusätzlich im Ortsamt West, Goerdelerstraße 53 während des oben genannten Zeitraumes zu den öffentlichen Sprechzeiten aus.

Während der o. g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplans Nr. 08.SN.185 unberücksichtigt bleiben.

Ralph Müller
Leiter des Amtes für Stadtentwicklung,
Stadtplanung und Wirtschaft