Freizügigkeitsbescheinigung
Staatsangehörigen der Europäischen Unions (einschließlich EWR) wird durch die Ausländerbehörde eine Freizügigkeitsbescheinigung erteilt. Die Beantragung erfolgt bei der Anmeldung in der Meldebehörde. Eine zusätzliche Vorsprache in der Ausländerbehörde ist nicht erforderlich.
Unterlagen:
Reisepass oder Personalausweis
Gebühren:
Keine
Fristen:
Es gibt keine Fristen zu beachten.
Kontaktadressen
Stadtamt
Gert Rödig
Ausländerangelegenheiten
Neuer Markt 1a, 18055 Rostock
Telefon: 0381 381-2251
Telefax: 0381 381-2261
E-Mail: senden
Sprechzeiten:
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

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