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Regelungen für den Schulbesuch bei Warnstreiks

Meldung vom 24.03.2023 - Bildung und Wissenschaft


Archivmeldung:

Bitte beachten Sie, diese Meldung stammt aus dem Pressearchiv !
Der beschriebene Sachverhalt sowie Kontaktdaten und Zeitangaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung.

Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung

Vor dem angekündigten bundesweiten Warnstreik im öffentlichen Personennahverkehr am Montag, 27. März 2023, weist das Bildungsministerium Schülerinnen, Schüler, Eltern und Lehrkräfte auf die allgemein geltenden Regelungen hin.

Schülerinnen und Schüler, die wegen zu großer Entfernungen auf Busse, Straßenbahnen oder Züge angewiesen sind, um zur Schule zu gelangen, sind entschuldigt, wenn keine Busse, Straßenbahnen oder Züge fahren. Dies gilt für Schülerinnen und Schüler, die auch sonst für den täglichen Schulweg die Schülerbeförderung nutzen.

Wir bitten die Erziehungsberechtigten, dass sie die Schule informieren, wenn ihre Kinder bei Warnstreiks Schwierigkeiten haben, rechtzeitig oder überhaupt zur Schule zu gelangen.