Rostock ist eine von vielen: Kommunen am Limit
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Oberbürgermeisterin Eva-Maria Kröger: Zukunft braucht finanzielle Sicherheit
Deutschlands Städte und Landkreise machen bundesweit ihre prekäre Finanzsituation zum Thema. Noch vor wenigen Jahren haben viele Kommunen in Deutschland ausgeglichene Haushalte aufstellen können, konnten also ihre Ausgaben aus den Einnahmen bezahlen. Im Jahr 2022 lagen die kommunalen Haushalte deutschlandweit mit 4,5 Milliarden Euro im Plus. Danach folgte ein regelrechter Absturz: Im Jahr 2023 ein Defizit von 6,3 Milliarden Euro bundesweit, im Jahr 2024 lagen die Defizite bereits bei 24,3 Milliarden Euro, im Jahr 2025 sogar bei rund 30 Milliarden Euro. Eine Besserung ist nicht in Sicht – die Tendenz weiter negativ.
Defizite auch in Rostock
Auch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock kann sich diesem bundesweiten Trend nicht entziehen. Im Jahr 2022 konnte noch ein deutlicher Überschuss von 26 Mio. Euro verzeichnet werden. Davon ist auch Rostock inzwischen weit entfernt: Im Jahr 2025 betrug das Defizit 36 Mio. Euro. Für das Jahr 2026 wird ein Defizit von etwa 58 Mio. Euro erwartet.
Oberbürgermeisterin Eva-Maria Kröger verspricht: „Wir werden keinen Kahlschlag in unserer schönen Hanse- und Universitätsstadt Rostock vornehmen. Die Rostockerinnen und Rostocker erwarten zu Recht, dass wir unsere Leistungen aufrechterhalten, unsere Aufgaben erfüllen und unsere Stadt weiterentwickeln. Doch um Zukunft gestalten zu können, brauchen wir finanzielle Sicherheit!“
„Die Schere zwischen kommunalen Einnahmen und Ausgaben geht immer weiter auseinander“, erklärt Finanzsenator Dr. Chris von Wrycz Rekowski. „Und der Hauptgrund dafür ist, dass Bund und Länder die Folgekosten ihrer Gesetzgebungen zum Teil auf die Städte und Gemeinden abwälzen. Die Kommunen dürfen aber nicht zur ‚Bad Bank‘ der öffentlichen Finanzwirtschaft gemacht werden. Deshalb muss wieder der Grundsatz gelten: `Wer bestellt, der bezahlt!´“
Nur begrenzte Möglichkeiten fürs Sparen
Das Einsparpotenzial der Kommunen vor Ort ist sehr begrenzt. Inzwischen können die Kommunen nur noch einen geringen Teil ihrer Haushalte selbst gestalten. Die meisten Aufgaben sind per Gesetz von Bund oder Ländern festgelegt. Einen wesentlichen Teil der Pflichtaufgaben machen Ausgaben für soziale Leistungen aus, die Bund und Länder beschlossen haben, ohne für eine ausreichende Finanzierung der Kommunen zu sorgen.
In Rostock konnte in den vergangenen Jahren ein historischer Schuldenstand von rund 220 Millionen Euro kontinuierlich abgebaut werden. Diese Entwicklung kehrt sich nun um. Wie bereits in den Jahren 2024 und 2025 wird auch der Ergebnishaushalt für die Jahre 2026 und 2027 mit einem Minus abschließen. Dieser Trend wird sich nach derzeitiger Prognose auch mittelfristig fortsetzen. Deshalb gilt für Rostock finanztechnisch auch eine so genannte „dauerhaft weggefallende Leistungsfähigkeit“. Daraus ergibt sich die Pflicht zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzepts, das Wege zu einer geordneten Finanzwirtschaft aufzeigt. Die Stadtverwaltung hat u.a. die Personalstärke gedeckelt, die Grundsteuer B wurde erhöht und auch die Gebühren für das Bewohnerparken sollen steigen.
Ohne eine grundlegende Veränderung der Rahmenbedingungen wird die Stadt jedoch in den nächsten Jahren zur Finanzierung notwendiger Investitionen und zur Sicherung der laufenden Zahlungsfähigkeit Kredite im dreistelligen Millionenbereich aufnehmen müssen. Zukünftige Spielräume werden so weiter eingeengt.
Investitionen ermöglichen Zukunft und Wachstum
Dennoch sind allein in diesem Jahr kommunale Investitionen im Umfang von insgesamt 160,7 Millionen Euro geplant, im Jahr 2027 von 198,6 Millionen Euro. „In den Umbau des Werftbeckens in Warnemünde zu einem neuen Gewerbepark investieren wir 104 Mio. Euro“, so Oberbürgermeisterin Eva-Maria Kröger. „Wir beginnen mit der Sanierung der Jugendverkehrsschule im Barnstorfer Wald, bauen weiter an der neuen Rettungswache in der Südstadt und investieren rund 45 Millionen Euro in den Neubau des Bettenhauses am Südstadt-Klinikum mit 160 modernen Betten. Weitere 35 Millionen Euro fließen in Schulen und Sportstätten. Die Sanierung des Kempowski-Ufers am Stadthafen wird bis zum Spätsommer abgeschlossen.“ Ohne Investitionen sind Zukunft und Wachstum nicht möglich. Dies sind wesentliche Voraussetzungen für steigende Einnahmen in der Stadtkasse. Zukünftige Spielräume werden so weiter eingeengt.
Forderungen der Kommunen
Die Kommunen fordern eine jährliche Soforthilfe. Der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt auch“ muss sofort für jede Aufgabenübertragung oder -ausweitung von Bund und Ländern gelten. Der Bund muss sich viel stärker als bisher an den Kosten der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe beteiligen. Bürokratische Prozesse dürfen die Städte und die Menschen nicht weiter unnötig binden. Verfahren müssen konsequent entschlackt, verzichtbare Vorgaben vermieden werden. Neue Regelungen dürfen nur entstehen, wenn sie praxistauglich, digital umsetzbar und personell leistbar sind.
