Home
Navigation

Schulanmeldungen für Rostocker Erstklässler

Pressemitteilung vom 16.09.2021 - Bildung und Wissenschaft

Etwa 1.800 Eltern und Sorgeberechtigte künftiger Schulanfängerinnen und Schulanfänger erhalten in den kommenden Tagen Post aus dem Rathaus. Der Brief enthält Informationen über die Einschulungsanmeldungen für das Schuljahr 2022/23, die online im Internet oder analog per Post erfolgen können. „Bereits für die Anmeldung zur Einschulung im Schuljahr 2021/22 wurde das Verfahren angewendet und auch sehr gut angenommen. Wir haben die Anmeldung weiter verbessert und sie noch komfortabler gestaltet“, so Steffen Bockhahn, Senator für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule und 2. Stellvertreter des Oberbürgermeisters.

Mit Beginn des Schuljahres 2022/23 werden alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022 sechs Jahre alt werden. Für diese Kinder besteht durch die Eltern Anmeldepflicht an der örtlich zuständigen kommunal getragenen Schule. Die Anmeldung ist durch die Sorgeberechtigten einvernehmlich vorzunehmen. Für Kinder, die für das Schuljahr 2021/22 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, besteht die Anmeldepflicht erneut für das Schuljahr 2022/23.

Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres eingeschult werden, wenn sie für den Schulbesuch körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend entwickelt sind. Für eine vorzeitige Einschulung ist ein schriftlicher Antrag an die örtlich zuständige Grundschule zu richten, der neben einer Begründung auch ein medizinisches Gutachten enthält. Die Einschulung kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten im Einvernehmen mit der Schulleitung auch um ein Jahr zurückgestellt werden. Bei der Entscheidung werden der schulpsychologische Dienst und das Ergebnis der schulärztlichen Untersuchung einbezogen. Auch hierfür ist ein schriftlicher Antrag notwendig. Die Schulleiterinnen und Schulleiter der Grundschulen und Förderschulen beraten gern zu den Themen Zurückstellung und Förderbedarf.

„Damit das Verfahren zügig durchgeführt werden kann, sollte die Anmeldung bis zum 31. Oktober 2021 vorgenommen werden. Auch wenn die Entscheidungen voraussichtlich erst im Mai 2022 feststehen, können in der Zwischenzeit die erforderlichen Diagnostiken und Tests durchgeführt werden. Jedem Kind soll ein bestmöglicher Start in die Schule ermöglicht werden, daher ist es auch besonders wichtig, dass die Angaben bei der Anmeldung so gewissenhaft und genau wie möglich vorgenommen werden“, appelliert Senator Bockhahn an alle Eltern.

Wer in Rostock eine nicht örtlich zuständige Schule besuchen möchte, also zum Beispiel im Landkreis Rostock wohnt, muss eine schriftliche Genehmigung des Schulträgers der Heimatgemeinde vorlegen können. Um im Anmeldeverfahren Berücksichtigung zu finden, sollte ein entsprechender Anmeldebogen über die E-Mail-Adresse einschulung@rostock.de angefordert werden.

Alle Informationen rund um die Einschulung sind im Internet unter der Adresse www.rostock.de/einschulung zusammengefasst. Nachfragen beantwortet das Schulverwaltungsamt unter der E-Mail-Adresse einschulung@rostock.de.