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Gesundheitszeugnis /Belehrung von Beschäftigten im Lebensmittelverkehr

Jede Person, die gewerbsmäßig und/oder regelmäßig Lebensmittel herstellt, behandelt, verkauft oder auf andere Weise in den Verkehr bringt, benötigt eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Personen, die sich regelmäßig in Küchen von Einrichtungen aufhalten benötigen ebenfalls eine Bescheinigung

Gebühr: 30,00€

Bitte bringen Sie zur Belehrung Ihren Personalausweis/ Pass mit.



Ab dem 21.08.2023 entfällt die Erstbelehrung von Beschäftigten im Lebensmittelverkehr donnerstags.

Dann finden dienstags die Belehrungen um 09:00 Uhr und 16:30 Uhr statt.

Wir bitten sich 15 Minuten vor dem Termin einzufinden.

Wer nicht pünktlich zum Termin erscheint, muss einen neuen Termin vereinbaren!

Die Belehrungen finden Dienstag 16.30 Uhr sowie Donnerstag 09.00 und 15.00 Uhr im Gesundheitsamt, Paulstraße 22 / Raum 2.15 statt.

+++ NEU+++ Die Terminvergabe erfolgt ab sofort ONLINE. Hier können Sie sich anmelden.