Home
Navigation

Drogen- und Suchtberatung erhalten

Die Suchtberaterinnen und -berater unterliegen der Schweigepflicht. 

Neben den Gesundheitsämtern beraten auch Beratungs- und Behandlungsstellen für Sucht- und Drogenkranke sowie Sucht- und Drogengefährdete.

 

Hilfsangebote der Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen in Mecklenburg-Vorpommern