Drogen- und Suchtberatung erhalten
Die Suchtberaterinnen und -berater unterliegen der Schweigepflicht.
Neben den Gesundheitsämtern beraten auch Beratungs- und Behandlungsstellen für Sucht- und Drogenkranke sowie Sucht- und Drogengefährdete.
Hilfsangebote der Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen in Mecklenburg-Vorpommern
