Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) ändern lassen
Der elektronische Aufenthaltstitel wird als Plastikkarte im Scheckkartenformat ausgestellt. Er enthält einen Chip, auf dem folgende Angaben gespeichert sind:
- persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift
- Ihr Foto
- Ihre Fingerabdrücke
- Ihr Aufenthaltsstatus
Wenn sich an Ihren Daten etwas ändert, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.
Die Datenschutzhinweise nach DSGVO finden Sie direkt im Online-Dienst.
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Büro der Oberbürgermeisterin -
Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: Datenschutzerklärung
- Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
- Flyer zum elektronischen Aufenthaltstitel als Online-Ausweis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
- Make it in Germany – Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland
Mit dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) können Sie die Online-Ausweisfunktion im Internet nutzen. Sie sollten die Online-Ausweisfunktion Ihres eAT bei Verlust oder Diebstahl sperren lassen. Dies können Sie beim zuständigen Kundenzentrum vornehmen oder rund um die Uhr telefonisch bei der Sperrhotline unter der Rufnummer 116 116.
