Fahrerlaubnis: Führerschein Abgabe und Annahme
Betroffene, gegen die im Bußgeldbescheid als Nebenfolge ein Fahrverbot durch die Bußgeldstelle verhängt wurde, können ihren Führerschein unter den im Bußgeldbescheid benannten Voraussetzungen im Dienstgebäude der Bußgeldstelle abgeben und abholen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und UniversitätsstadtFür die Abgabe Ihres Führerscheins wegen eines Fahrverbots aus einem Ordnungswidrigkeitenverfahren, das durch die Bußgeldstelle der Hanse- und Universitätsstadt Rostock geführt wurde, benötigen Sie keinen Termin. Sie können den Führerschein entweder per Post einsenden oder während der Öffnungszeiten bzw. nach individueller Absprache persönlich abgeben.
Bitte beachten Sie, dass eine Annahme und amtliche Verwahrung von Führerscheinen aus Ordnungswidrigkeitenverfahren anderer Bußgeldbehörden nicht möglich ist.
Wenn Ihr Führerschein hingegen durch die Fahrerlaubnisbehörde entzogen wurde, handelt es sich um eine andere Verwaltungsleistung – hierfür ist ein Online Termin bei der Führerscheinstelle der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erforderlich.
Führerscheinabgabe
Bitte bringen Sie Ihren Führerschein und das Aktenzeichen bzw. den Bußgeldbescheid, den Sie erhalten haben, mit.
Führerscheinrückgabe
Bitte bringen Sie das Aufforderungsschreiben zur Führerscheinrückgabe mit. Sofern ein Dritter für Sie den Führerschein abholen soll, benötigt dieser Ihre schriftliche Vollmacht.
Identitätsnachweis
Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige
Verlust
Sofern Sie den Führerschein verloren haben, ist eine Verlustanzeige zu stellen. Der Nachweis hierüber ist vorzulegen.
Fahrverbot (ohne einschlägige Voreintragungen im Fahreignungsregister -FAER-)
Wurde das erste Mal ein Fahrverbot im Bußgeldbescheid verhängt, können Sie binnen vier Monaten selbst bestimmen, wann Sie Ihren Führerschein bei Ihrer Behörde in amtliche Verwahrung geben. Das Fahrverbot ist spätestens nach Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft (14 Tage nach Zustellung des Bußgeldbescheides) wirksam. Sie machen sich strafbar (Fahren ohne Fahrerlaubnis), wenn Sie dennoch ein Kraftfahrzeug fahren.
Fahrverbot (mit einschlägigen Voreintragungen im Fahreignungsregister -FAER-)
Wurde in den vergangenen zwei Jahren ein Fahrverbot gegen Sie vollstreckt, wird das neue Fahrverbot ab Rechtskraft (14 Tage nach Zustellung des Bescheides) wirksam. Das bedeutet, dass spätestens zu diesem Zeitpunkt der Führerschein abzugeben ist und Sie keinesfalls mehr ein Kraftfahrzeug fahren dürfen.
grundsätzlich gebührenfrei
