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Fahrerlaubnis: Führerschein alten Rechts umtauschen

Alte Papierführerscheine verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.

Wenn Ihr alter Papierführerschein ungültig wird, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen, fälschungssicheren Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen.

Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Plastikkartenformat müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen.

Die Datenschutzhinweise nach DSGVO finden Sie direkt im Online-Dienst.



Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: Datenschutzerklärung

Gegen die Entscheidung der zuständigen Stelle ist der Widerspruch möglich.

  • Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • alter Führerschein im Original
  • gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
  • gegebenenfalls Karteikartenabschrift
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Hinweis zum Drucken des Antrages:

Wenn Sie beim Unterschriftenfeld auf Seite 4 angekommen sind, drücken Sie bitte noch einmal den Button "weiter". Sie erhalten anschließend einen Überblick über Ihre getätigten Angaben. Am Ende dieser Angaben benutzen Sie bitte den Button "Drucken".

Bitte drucken Sie den Antrag NICHT über die Druckfunktion des Browsers aus!

  • Sie sind im Besitz eines vom Umtausch betroffenen Alt-Führerscheins

  • Sie wollen weiterhin Kraftfahrzeuge im Umfang Ihrer bisherigen Berechtigung im Straßenverkehr führen

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern

Der Antrag ist bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) schriftlich oder - soweit dies von Ihrer zuständigen Behörde angeboten wird - elektronisch per Online-Antrag zu stellen.

Im Falle einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular über Ihre Fahrerlaubnisbehörde.

Für einen Online-Antrag steht Ihnen das MV-Serviceportal unter dem Link https://www.mv-serviceportal.de/ zur Verfügung. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.

Gegen eine zusätzliche Gebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch.

Nach Prüfung der vollständigen Unterlagen und dem Vorliegen aller erforderlichen Voraussetzungen stellt die Führerscheinstelle Ihnen einen neuen Kartenführerschein mit neuer Geltungsdauer aus. Dieser muss zwecks Abgabe des Alt-Führerscheins bei Ihrer Führerscheinstelle persönlich abgeholt werden.

Für nähere Informationen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Stelle.

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Der Antragsteller muss im Fall der schriftlichen Antragstellung zwingend persönlich erscheinen.

Bei abweichendem Familiennamen auf dem Führerschein ist ein Nachweis über die
Namensführung vorzulegen (z. B. Kopie der Eheurkunde).

Wenn derzeit im Führerschein Auflagen (Sehhilfe/ Hörhilfe) aufgeführt werden, diese zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht mehr zwingend sind, ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen (z.B. augenärztliche Bestätigung).

Für Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen. Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen:

  • vor 1953: 19.01.2033
  • 1953 bis 1998: Frist bereits abgelaufen
  • 1999 bis 2001: 19.01.2026
  • 2002 bis 2004: 19.01.2027
  • 2005 bis 2007: 19.01.2028
  • 2008: 19.01.2029
  • 2009: 19.01.2030
  • 2010: 19.01.2031
  • 2011: 19.01.2032
  • 2012 bis 18.01.2013: 19.01.2033

 

  • Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
  • Die jeweilige Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
  • Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben bei einem Umtausch des Dokuments bestehen.
  • Wenn Ihr alter Führerschein nicht im Zuständigkeitsbereich der nunmehr zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt wurde, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift erforderlich. Diese erhalten Sie bei der ausstellenden Behörde Ihres alten Führerscheins.
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Hinweis zum Drucken des Antrages:

Wenn Sie beim Unterschriftenfeld auf Seite 4 angekommen sind, drücken Sie bitte noch einmal den Button "weiter". Sie erhalten anschließend einen Überblick über Ihre gemachten Angaben. Am Ende dieser Angaben benutzen Sie bitte den Button "Drucken".

Bitte drucken sie den Antrag NICHT über die Druckfunktion des Browsers aus!