Fundsachen melden und Nachfrage stellen
Wenn Sie eine Sache, zum Beispiel einen Ausweis, Schlüssel, Rucksack oder auch Wertsachen, gefunden oder verloren haben, können Sie dies beim zuständigen Fundbüro anzeigen.
Bei einer Fundsache mit einem Wert von über 10,00 Euro sind Sie zu einer Anzeige verpflichtet. Die Anzeige muss unverzüglich, also so schnell wie möglich, erfolgen. Die Anzeige einer Fund- oder Verlustsache beinhaltet Angaben zum Ort und zur Zeit des Fundes oder Verlusts sowie eine möglichst genaue Beschreibung der Fund- oder Verlustsache.
Sowohl wenn Sie etwas verloren haben oder etwas suchen, sollten Sie Ihre Kontaktdaten angeben, damit Sie bei Bedarf benachrichtigt werden können. Als Finderin oder Finder haben Sie unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf die gefundene Sache (Eigentumserwerb) oder einen Finderlohn beziehungsweise eine Aufwendungsentschädigung.
Bei einem Verlust können Sie sich vom Fundbüro eine Verlustbescheinigung für die Versicherung ausstellen lassen.
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren.
Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit dem Fundbüro Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit dem Fundbüro können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.
Tipp: Bei Verlust von Gegenständen in Fahrzeugen oder Einrichtungen der Verkehrsunternehmen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Fahrgast-Service.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und UniversitätsstadtHinweis:
Für Fundtiere ist in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock der Kommunale Ordnungsdienst der zuständige Ansprechpartner siehe: Fundtier anzeigen und unterbringen lassen.
Allgemeine Informationen für den Verlierer:
Suchen Sie nach bereits gefundenen und registrierten Fundsachen im Online Fundsachenregister.
Für die Aufbewahrung von Fundsachen sowie für die Ausstellung einer Verlustbescheinigung (z. B. Radverlust) für die Versicherung wird auf Grundlage der Kostenverordnung Innenministerium (KostVO IM M-V) eine Gebühr erhoben.
Für Gegenstände, die Sie in Bussen und Bahnen der Rostocker Straßenbahn AG (RSAG) verloren oder vergessen haben, wenden Sie sich bitte an die Rostocker Straßenbahn AG (RSAG), Tel. 0381 802-1900.
Für Gegenstände, die Sie in der Deutschen Bahn AG verloren oder vergessen haben, folgen Sie bitte dem Link: Deutsche Bahn Fundbüro Rostock
Sollten sich aus der Fundsache Angaben zum Eigentümer herleiten lassen (z. B. Personalausweis), wird der Betroffene schriftlich benachrichtigt.
Informationen für den Finder:
Damit der Eigentümer schnellstmöglich wieder zu seinem Eigentum kommt, möchten wir Sie daher bitten, Fundgegenstände entweder im Fundbüro, bei den Ortsämtern oder bei einer Polizeidienststelle abzugeben. Kann die Fundsache innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten ab Anzeigedatum dem Eigentümer nicht wieder zurück gegeben werden, kann der Finder das Eigentum an der Sache erwerben. Funde in Behörden bzw. auf deren Gelände sowie in Verkehrsmitteln lassen nur eingeschränkte Fundrechte zu. Hier ist ein Eigentumsanspruch ausgeschlossen. Gleiches gilt für Fundgegenstände, auf denen personenbezogene Daten gespeichert sind (Handys, Laptops).
Information für Bieter Fundsachen:
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock versteigert nicht abgeholte Fundsachen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist öffentlich. Dafür wird die Plattform „Fundbüro Deutschland“ genutzt – ein virtuelles Auktionshaus.
Durch Eingabe der Postleitzahl 18055 und des Ortes Rostock lassen sich alle aktuell verfügbaren Gegenstände aus Rostock finden, z. B. Spielzeug, Fahrräder und vieles mehr.
Wichtige Hinweise:
- Ersteigerte Artikel müssen bei Abholung bezahlt werden (bar oder mit Karte).
- Die Übergabe erfolgt erst nach Bezahlung.
- Die Gegenstände werden nicht auf Funktion oder Verkehrssicherheit geprüft.
- Es gilt der Grundsatz: „Gekauft wie besehen“ – es bestehen keine Gewährleistungsansprüche.
Hier geht es zu den Online-Versteigerungen:
Die Datenschutzhinweise nach DSGVO finden Sie direkt im Online-Dienst.
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Büro der Oberbürgermeisterin -
Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: Datenschutzerklärung
nicht anwendbar
- Fund- oder Verlustanzeige
- gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel:
- Personalausweis
- Zweitschlüssel
- IMEI-Nummer bei Smartphones und Laptops
Ihre Ansprechperson beim Fundbüro teilt Ihnen mit, welche Nachweise für die weitere Bearbeitung beigefügt werden müssen.
- bei Erteilung von Bescheinigungen im Versicherungsfall: gegebenenfalls Vordruck der Versicherung
- gegebenenfalls Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei
- Sie haben etwas gefunden, das nicht Ihnen gehört und einen Wert von mehr als EUR 10,00 hat.
- Sie vermissen etwas und finden es nicht mehr.
- keine
- gegebenenfalls Verwaltungsgebühr in unterschiedlicher Höhe
Sie können für einen verlorenen oder gefundenen Gegenstand eine Anzeige beim Fundbüro abgeben:
- Die Anzeige können Sie per Online-Antrag, in Papierform oder auch persönlich vor Ort beim zuständigen Fundbüro abgeben.
- Sie sollten möglichst detaillierte Angaben über Ort und Zeit sowie eine Beschreibung zur Fundsache- oder Verlust abgeben.
- In jedem Falle sollten Sie Ihre Kontaktdaten beim Fundbüro hinterlegen, damit Sie im Falle eines Fundes benachrichtigt werden können. Dazu sind Sie jedoch nicht verpflichtet.
- Fundsachen werden mindestens 6 Monate für Sie verwahrt und anschließend verwertet.
Hinweis: Einige Städte und Gemeinden nutzen für die Meldung einen Online-Dienst.
wenige Stunden bis 2 Tage
- Anzeige: unverzüglich (möglichst innerhalb von 2 Wochen)
- Aufbewahrungsfrist für Fundsachen: 6 Monate ab dem Tag der Fundanzeige
Hinweis: Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.
Fahrgast-Service der Deutschen Bahn und der Unternehmen des Öffentlichen Personenverkehrs
