Tankstelle: Inbetriebnahme anzeigen
Wenn Sie eine Tankstelle in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dies vorher der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.
- § 5 Absatz 1 Einundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen - 21. BImSchV)
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV)
- Immissionsschutz-Zuständigkeitslandesverordnung (ImmSchZustLVO M-V)
- ausgefüllte Anzeige der Inbetriebnahme einer Tankstelle
- Sie wollen eine Tankstelle in Betrieb nehmen.
Es fallen keine Kosten an.
- Sie reichen Ihre Anzeige bei der für Sie zuständigen Immissionsschutzbehörde ein.
- Diese prüft Ihre Anzeige.
- Bei Bedarf fordert die zuständige Immissionsschutzbehörde weitere Unterlagen bei Ihnen an.
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.
Sie müssen die Anzeige vor der beabsichtigten Inbetriebnahme der Anlage vorlegen.
Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegen.
