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Remigration: Ein Wort und seine Umdeutung

Pressemitteilung vom 31.01.2024 - Rathaus

Der Begriff Remigration triggert gerade sehr viele Menschen, weil er von Rechtsextremisten umgedeutet wird. Sie wollen das Wort aus ideologischen Gründen vereinnahmen und umdeuten und meinen damit Pläne, Menschen zu deportieren oder zu Hunderttausenden aus Deutschland zu vertreiben. Rechtsextreme wollen diese Absichten aber hinter einer Begrifflichkeit verstecken, die gewohnter klingt und von vielen Menschen angenommen wird. Der Missbrauch des Begriffs und die Verschleierung ihrer Absichten wurde bundesweit erkannt und hat Demonstrationen ausgelöst.

In der Rostocker Stadtverwaltung ist mit diesem Begriff seit 2017/2018 ein Sachgebiet im Migrationsamt benannt, dass sich mit Aufgaben im Zusammenhang mit freiwilligen Ausreisen, Duldungen und Rückführungen befasst. Dafür wurde damals aus der Migrationsforschung heraus der übergreifende Begriff Remigration gewählt.

„Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock steht für eine offene Willkommenskultur, für Diversität und Integration. Menschenverachtenden Plänen, Millionen Mitbürger*innen aufgrund ihres Migrationshintergrundes aus Deutschland zu vertreiben, stellen wir uns entschlossen und mit aller Kraft entgegen“, unterstreicht Oberbürgermeisterin Eva-Maria Kröger.

In der Wissenschaft ist Remigration seit jeher ein Standardbegriff der Migrationsforschung. Rechtsextreme wollen jetzt das Wort aus ideologischen Gründen vereinnahmen und umdeuten. Der Missbrauch des Begriffs durch Rechtsextremisten sollte daher nicht dazu führen, die Arbeit der Verwaltung mit den rechtsextremen Absichten gleichzusetzen.

Die Mitarbeiter*innen im Migrationsamt und seinen Sachgebieten leisten eine wichtige und verantwortungsvolle Arbeit, die mit solchen extremistischen Absichten keinesfalls gleichgesetzt werden darf.

Verwaltungen nutzen den Begriff "Remigration" schon lange als verkürzenden Sammelbegriff für freiwillige Rückkehrangebote wie auch für Abschiebungen von Ausländern, die nach geltendem Recht und den entsprechenden Verfahren zur Ausreise verpflichtet sind.