Landtagswahl am 20. September: Vorbereitungen in Rostock laufen
Pressemitteilung vom
Die Vorbereitungen für die Landtagswahl am Sonntag, 20. September 2026, laufen auch in Rostock. Die Hanse- und Universitätsstadt ist für die Wahl in 134 Wahlbezirke eingeteilt. Die Wahllokale sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Alle wichtigen Informationen zur Landtagswahl in Rostock sind im Internet unter der Adresse www.rostock.de/wahlen zusammengefasst.
Wahlbenachrichtigungen kommen bis Ende August
Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 29. August 2026 ihre Wahlbenachrichtigung. Darin sind der jeweilige Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben.
Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber davon ausgeht, wahlberechtigt zu sein, sollte sich an die Gemeindewahlbehörde wenden und die Eintragung in das Wählerverzeichnis prüfen lassen.
Das Wählerverzeichnis kann vom 31. August bis 4. September 2026, jeweils montags bis freitags von 8.30 bis 15 Uhr, in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Industriestraße 8 in Schmarl, eingesehen werden. Wer Angaben für unrichtig oder unvollständig hält, kann bis spätestens 4. September einen Antrag auf Berichtigung stellen.
Briefwahlstelle öffnet am 31. August
Ab Montag, 31. August 2026, ist auch die Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle in der Industriestraße 8 geöffnet. Dort können Wahlberechtigte ihre Briefwahlunterlagen beantragen und die Briefwahl erledigen. Informationen zur Briefwahl und zu den Möglichkeiten der Beantragung sind im Internet unter der Adresse www.rostock.de/wahlen zu finden.
Wahlscheine können von im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten grundsätzlich bis Freitag, 18. September 2026, 12 Uhr, schriftlich, elektronisch oder persönlich beantragt werden. Eine Beantragung, die den postalischen Versand nach sich zieht, ist aufgrund der Postlaufzeiten nur bis Mittwoch, 16. September 2026, empfohlen. Auf Wunsch werden die Unterlagen aber auch bis zum Freitag, 18. September 2026, auf den Postweg gebracht. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung ist eine Beantragung noch am Wahltag bis 15 Uhr möglich.
Wichtig ist bei der Briefwahl der rechtzeitige Rückversand: Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, 20. September, bis 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle eingegangen sein. Innerhalb Deutschlands wird der amtliche Wahlbrief bei Versand mit der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch direkt bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Mit einem Wahlschein besteht außerdem die Möglichkeit, in einem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises zu wählen, für den der Wahlschein ausgestellt wurde. In diesem Fall sind Wahlschein und ein amtlicher Lichtbildausweis mitzubringen.
Zwei Stimmen bei der Landtagswahl
Bei der Landtagswahl haben alle Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird eine Bewerberin oder ein Bewerber im jeweiligen Wahlkreis gewählt, mit der Zweitstimme eine Landesliste. Rostock umfasst die vier Landtagswahlkreise 4 – Hansestadt Rostock I, 5 – Hansestadt Rostock II, 6 – Hansestadt Rostock III und 7 – Hansestadt Rostock IV.
Der Gemeindewahlausschuss hat die Kreiswahlvorschläge für die vier Rostocker Wahlkreise zugelassen. Damit stehen die Bewerberinnen und Bewerber fest, die in den jeweiligen Wahlkreisen mit der Erststimme gewählt werden können.
Was ist am Wahltag zu beachten?
Wer im Wahllokal wählt, sollte die Wahlbenachrichtigung mitbringen. Auf Verlangen des Wahlvorstandes ist außerdem ein amtlicher Lichtbildausweis, beispielsweise Personalausweis, Führerschein oder Reisepass, vorzulegen. Die Stimmzettel werden im Wahllokal ausgegeben. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
Wahlberechtigte, die nicht lesen können oder aufgrund einer Behinderung bei der Stimmabgabe gehindert sind, dürfen sich von einer anderen Person unterstützen lassen. Die Wahlentscheidung muss dabei von der wahlberechtigten Person selbst getroffen werden. Für blinde und sehbehinderte Menschen können Stimmzettelschablonen genutzt werden, die von den Blindenverbänden kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Die Wahlhandlung und die anschließende Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Die Wahllokale schließen um 18 Uhr; anschließend werden die Stimmen ausgezählt. Auch die Ermittlung der Briefwahlergebnisse ist öffentlich.
