Landtagswahl in Rostock gut vorbereitet
Pressemitteilung vom
Die Landtagswahl am Sonntag, 20. September 2026, ist in Rostock gut vorbereitet. Das schätzt Gemeindewahlleiter Dr. Dirk Zierau ein. 168.000 Rostockerinnen und Rostocker, darunter rund 2.400 Erstwählerinnen und Erstwähler, sind wahlberechtigt. Ihre Stimme können sie 134 Wahllokalen abgeben. Darüber hinaus zählen 52 Briefwahlvorstände die Stimmen der Briefwählerinnen und Briefwähler aus.
Zur Hanse- und Universitätsstadt Rostock gehören vier Wahlkreise: Wahlkreis 4 – Hansestadt Rostock I, Wahlkreis 5 – Hansestadt Rostock II, Wahlkreis 6 – Hansestadt Rostock III und Wahlkreis 7 – Hansestadt Rostock IV.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 37 Tagen in Mecklenburg-Vorpommern ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich hier aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
In der Regel umfasst ein Wahlbezirk zwischen 800 und 1.300 Wahlberechtigte. In den Wahlvorständen sind rund 1.500 Rostockerinnen und Rostocker ehrenamtlich tätig. Jeder Wahlvorstand besteht aus einer Wahlvorsteherin oder einem Wahlvorsteher, deren bzw. dessen Stellvertretung, der Schriftführung sowie fünf bis sieben Beisitzerinnen und Beisitzern. Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer haben sich freiwillig bereit erklärt, ein Wahlehrenamt zu übernehmen.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen: eine Erst- und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme wird in einem der 36 Wahlkreise eine Wahlkreisabgeordnete oder ein Wahlkreisabgeordneter direkt gewählt. Mit der Zweitstimme wird eine Landesliste gewählt. Die Zweitstimmen sind maßgeblich dafür, wie viele Sitze die Parteien insgesamt im Landtag erhalten. Bei der Sitzverteilung werden grundsätzlich nur Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben.
Wer per Briefwahl wählen möchte, kann noch bis Freitag, 18. September 2026, 12 Uhr, in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen und dort auch gleich von seinem Wahlrecht Gebrauch machen. In besonderen Ausnahmefällen, insbesondere bei plötzlicher Erkrankung, ist die Beantragung eines Wahlscheins auch noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr möglich.
Bisher sind in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle mehr als 46.000 Anträge auf Briefwahlunterlagen eingegangen und bearbeitet worden. Wahlbriefe müssen spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle eingegangen sein. Dabei sollte beachtet werden, dass mit der Deutschen Post versendete Briefe spätestens am Samstag zugestellt sein müssen.
Informationen über die vorläufigen Wahlergebnisse werden am Wahlabend nach Auszählung der Stimmen im Internet unter www.rostock.de/wahlen veröffentlicht. In der Rathaushalle öffnet nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr wieder ein Wahl-Informationszentrum.
Das amtliche Endergebnis der Landtagswahl in den Wahlkreisen 4, 5, 6 und 7 stellt der Gemeindewahlausschuss in öffentlicher Sitzung am Dienstag, 28. September 2026, fest.
