Home
Navigation

Gemeinsam Kriminalität vorbeugen – Förderung für Projektideen 2026

Pressemitteilung vom 25.09.2026 - Umwelt und Gesellschaft

Der Kommunale Präventionsrat (KPR) der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ruft freie Träger, Vereine und Institutionen dazu auf, noch in diesem Jahr Ideen für kriminalpräventive Projekte einzureichen. Für Projekte, die bis Ende Dezember 2026 abgeschlossen werden können, stehen noch Fördermittel zur Verfügung. Anträge können zu den nächsten Stichtagen am 14. Oktober und 10. November 2026 eingereicht werden.

Gefördert werden kriminalpräventive Mikroprojekte nach Maßgabe der geltenden Förderkriterien. In der Regel ist eine finanzielle Unterstützung von bis zu 600 Euro pro Projekt möglich. Auch kleinere Vorhaben können damit einen konkreten Beitrag zur Kriminalitätsvorbeugung vor Ort leisten.

„Gute Prävention beginnt dort, wo Menschen ihr Umfeld kennen, Probleme frühzeitig erkennen und gemeinsam nach Lösungen suchen. Deshalb möchten wir Vereine, freie Träger und Institutionen ausdrücklich ermutigen, ihre Ideen einzubringen und die noch verfügbaren Fördermöglichkeiten zu nutzen“, unterstreicht der Vorsitzende des Kommunalen Präventionsrates, Senator Dr. Chris von Wrycz Rekowski.

Kriminalität und die Sorge vor Straftaten können das Leben von Menschen erheblich beeinflussen. Erfahrungen mit Diebstahl, Betrug oder Gewalt wirken sich mitunter langfristig aus. Neben der konsequenten Verfolgung von Straftaten kommt deshalb der Prävention eine wichtige Bedeutung zu.

Die kriminalpräventive Arbeit von Stadtverwaltung, Polizei, Vereinen und Verbänden setzt an unterschiedlichen Stellen an. Dazu gehören beispielsweise gute Rahmenbedingungen für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen ebenso wie Präventionsangebote für besonders gefährdete Gruppen, darunter Seniorinnen und Senioren.

Der Kommunale Präventionsrat unterstützt und fördert in Rostock die Zusammenarbeit verschiedener Akteurinnen und Akteure. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen, Schutzfaktoren zu stärken und gemeinsam Maßnahmen zu entwickeln, die zur Sicherheit und zum Wohlbefinden der Menschen in der Stadt beitragen.

Rechtsgrundlage für die Förderung ist die jeweils gültige Richtlinie zur Förderung von Projekten der Kriminalitätsvorbeugung des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern.

Weitere Informationen, Antragsunterlagen und Förderkriterien: www.rostock.de/praevention