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Hellingkran ist stabilisiert – Gefahrenbereich kann verkleinert werden

Pressemitteilung vom 29.10.2026 - Rathaus

Bewohnerinnen und Bewohner der Häuser Hellingstraße 4 bis 6 können in ihre Wohnungen zurückkehren

Die Sicherungsarbeiten am beschädigten Hellingkran auf dem Gelände der früheren Neptunwerft kommen voran. Der Kran konnte stabilisiert werden und steht sicher. Dank der günstigen Witterungsverhältnisse und der professionellen Zusammenarbeit aller beteiligten Unternehmen und Experten konnten die Arbeiten schneller als zunächst erwartet vorangebracht werden. Unter anderem wurden die Seile für den Drucklenker erneuert sowie zusätzliche Klemmen und Kettenzüge zur Sicherung angebracht. Die Krane sorgen für eine doppelte Absicherung. 

Damit kann der bisherige Gefahrenbereich jetzt deutlich verkleinert werden. Für die Wohngebäude Hellingstraße 4 bis 6 besteht keine unmittelbare Gefahr mehr. „Wir haben einen sicheren Zwischenstand erreicht. Daher können die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner nun wieder in ihre Wohnungen zurückkehren“, so Senator Dr. Chris von Wrycz Rekowski. Lediglich die nach Westen gerichteten Balkone und Loggien des Hauses Nr. 4 dürfen vorsorglich noch nicht genutzt werden.

Der unmittelbare Arbeitsbereich muss abgesperrt bleiben. Dazu gehören insbesondere der Bereich auf der Rückseite der Gebäude, das Haus Hellingstraße 3 mit seinen Gewerbeeinheiten sowie die gesamte Tiefgarage.

Bevor weitere Reparaturarbeiten in Auftrag gegeben werden können, wird der aktuelle Bauwerkszustand durch Experten geprüft. Arbeiten werden gegebenenfalls auch in den Nachtstunden fortgesetzt. Dabei sind zeitweise Licht- und Lärmbelastungen im unmittelbaren Umfeld möglich. Wann auch das Haus Hellingstraße 3 mit seinen Gewerbeeinheiten wieder freigegeben werden kann, hängt vom weiteren Verlauf der Arbeiten ab.