Lösung für Hort „Flotte Waldkäfer“ gefunden – Betreuung vor Ort bleibt gesichert
Pressemitteilung vom
Ehemaliges Kita-Gebäude wird ab Januar zunächst vorübergehend als Hort genutzt – Weitere Bauarbeiten in den Sommerferien geplant
Für die weitere Betreuung der Kinder im Hort „Flotte Waldkäfer“ in Reutershagen ist eine Lösung gefunden worden. Bei einem gemeinsamen Vor-Ort-Termin am Donnerstag (5. November 2026) haben sich Vertreterinnen und Vertreter des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) als freiem Träger und der beteiligten Bereiche der Stadtverwaltung auf das weitere Vorgehen verständigt. Damit soll die Hortbetreuung am Standort auch während der anstehenden Bauarbeiten ohne Unterbrechung gewährleistet werden.
Ab Januar 2027 sollen die Kinder der ersten und zweiten Klassen zunächst im ehemaligen Kita-Gebäude in der Etkar-André-Straße betreut werden. Die Kinder der dritten und vierten Klassen bleiben weiterhin im Schulgebäude. Für die Essensversorgung der ersten und zweiten Klassen wird ein Container hergerichtet, der voraussichtlich noch im Dezember übergeben werden kann.
Das ehemalige Kita-Gebäude verfügt bereits über die für den vorübergehenden Hortbetrieb erforderlichen Sanitäreinrichtungen. Weitere Umbauarbeiten, insbesondere an den Toiletten, sollen während der Sommerferien 2027 erfolgen. Dafür wird das DRK das Gebäude rechtzeitig freiziehen. Die notwendigen Vorbereitungen zur Ausstattung der Räume werden bereits jetzt eingeleitet.
„Wir haben gemeinsam eine Lösung gefunden, die nicht ohne Kompromisse auskommt, aber das Wichtigste sicherstellt: Die Kinder können weiterhin vor Ort betreut werden, ohne dass es zu einer Unterbrechung kommt“, erklärt der zuständige Senator Steffen Bockhahn. „Mein Dank gilt allen Beteiligten, die konstruktiv und mit Blick auf die Bedürfnisse der Kinder und ihrer Familien an dieser Lösung mitgearbeitet haben.“
Die erforderlichen Genehmigungen für die vorübergehende Nutzung des ehemaligen Kita-Gebäudes werden derzeit vorbereitet. Für den Fall unvorhergesehener Verzögerungen besteht zudem die Möglichkeit, die bisherige Betriebserlaubnis des bestehenden Hortgebäudes befristet bis längstens Ende März 2027 zu verlängern.
