"Sommerstraße" Am Brink
>> Die "Sommerstraße" kommt wieder - vom 29. Mai bis 30. September 2026 <<
Im Rahmen des Vorhabens "Sommerstraße" Am Brink werden in den Straßen rings um den Brink in der Kröpeliner-Tor-Vorstadt über die Sommermonate verkehrsberuhigende Maßnahmen umgesetzt. Ziel ist es, dem saisonal bedingt erhöhten Fuß- und Radverkehrsaufkommen Rechnung zu tragen und die Verkehrssicherheit für die schwächsten Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen.
Zu diesem Zweck werden von Mai bis September jeden Jahres eine Fußgängerzone in der Leonhardstraße auf Höhe der Hausnummern 21a-24 sowie ein Verkehrsberuhigter Bereich in der Straße Am Brink 1-4 eingerichtet.
Ziele der "Sommerstraße"
- Mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie den Radverkehr
- Erhöhung der Verkehrssicherheit
- Verbesserung der Aufenthaltsqualität
- Attraktivere Gestaltung des öffentlichen Raums (mehr Grün und Sitzgelegenheiten)
- Reduzierung von Nutzungskonflikten
Für die Abwicklung notwendiger Lieferverkehre werden zwei Ladezonen auf Höhe der Adler-Apotheke sowie Am Brink eingerichtet. Zusätzlich wird die "Sommerstraße" werktags zwischen 6-11 Uhr für Lieferverkehre geöffnet.
Die Einrichtung der "Sommerstraße" ist das Ergebnis einer mehrjährigen Erprobung. Diese erfolgte in den Sommermonaten von 2021-2023 als Verkehrsversuch. Begleitet wurde dieser Prozess durch eine Beteiligung, in deren Verlauf das Konzept mehrfach durch Hinweise der Beteiligten angepasst wurde. Die Dokumentation des damaligen Prozesses finden Sie im Downloadbereich weiter unten.
Im Zuge der Evaluation des Vorhabens im Jahr 2023 sprachen sich eine Mehrheit sowie der Ortsbeirat der Kröpeliner-Tor-Vorstadt für die Fortsetzung aus (Sitzung vom 25.01.2023). Daraufhin bereitete die Hanse- und Universitätsstadt zusammen mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2024-2026 die Rechtsgrundlage in Form einer Teileinziehung der öffentlichen Verkehrsfläche vor. Das Verfahren wurde ortsüblich hier bekannt gemacht und ist abgeschlossen. Die verkehrliche Einrichtung erfolgt nun jedes Jahr im Zeitraum vom 30.4. – 30.9. analog des Umsetzungskonzepts aus dem Jahr 2023, welches unter Beteiligung der Öffentlichkeit gemeinsam entwickelt wurde.
Im Rahmen der drei Erprobungszeiträume wurde das verkehrsorganisatorische Konzept stetig angepasst und verbessert. Ziel war es, eine tragfähige Lösung gemeinsam mit den in und um den Projektbereich arbeiten und lebenden Anwohnenden und Gewerbetreibenden zu erarbeiten. Wurde im ersten Erprobungszeitraum Sommer 2021 die Fußgängerzone noch im gesamten Straßenraum zwischen der Wismarschen Straße und der Leonhardstraße 21a und lediglich durch einen Poller am nordwestlichen Eingangsbereich abgesichert, verkleinerte man in den Jahren 2022 und 2023 die Fußgängerzone auf einen Kernbereich zwischen Leonhardstraße 25 und 21a und richtete zwischen der Wismarschen Straße und der Leonhardstraße 25 einen verkehrsberuhigten Bereich ein. Dies ermöglichte einerseits Anlieger- und Lieferverkehre und trug andererseits zu einer erhöhten Verkehrssicherheit innerhalb der Fußgängerzone bei, welche nun beidseitig werktags ab 11 Uhr durch Poller abgesichert wurde.
Wissenschaftliche Begleitstudien 2021 & 2022
Das Modellprojekt "Sommerstraße" Am Brink wurde wissenschaftlich vom Rostocker Institut für Sozialforschung und gesellschaftliche Praxis e.V. begleitet. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler evaluierten im Auftrag des Amtes für Mobilität in den Jahren 2021 und 2022 das Stimmungsbild rund um die beiden temporären Verkehrsversuche. Dazu wurden qualitative und quantitative Befragungen der Anwohnenden, Passanten und Gewerbetreibenden durchgeführt. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitstudie sind in zwei umfangreichen Evaluationsberichten veröffentlicht und am 23.02.2022 sowie am 25.01.2023 auf der Sitzung des Ortsbeirates Kröpeliner-Tor-Vorstadt öffentlich präsentiert worden. Die Berichte, eine kurze Ergebnispräsentation sowie die Auswertung der Verwaltung finden Sie im Downloadbereich.
Geplante Fortsetzung des Projektes ab 2024
Nach Beendigung der Erprobungsphase im Jahr 2023 wurde auf Grundlage der vorliegenden Begleitstudien, der Auswertung der Umsetzungsvarianten und des Austauschs mit den Mitgliedern des lokalen Ortsbeirates KTV verwaltungsintern über eine mögliche jährlich wiederkehrende Umsetzung der verkehrsberuhigenden Maßnahmen diskutiert. Sowohl Verwaltung als auch Ortsbeirat strebten eine Fortsetzung der "Sommerstraße" an. Die Fortführung soll in zwei Stufen erfolgen:
- Mittelfristig: jährlich wiederkehrende saisonale Einrichtung der "Sommerstraße" auf Grundlage der Teileinziehungsverfügung
- Langfristig: bauliche Umgestaltung des Straßenraums, Entwicklung einer planerischen Langfristlösung im Rahmen der Erarbeitung des Stadtteilentwicklungskonzepts mit Schwerpunk Verkehr und Mobilität für die KTV (in Bearbeitung 2025/2026)
Nach Beendigung der Erprobungsphase von 2021-2023 bereitete die Hanse- und Universitätsstadt Rostock im Jahr 2024 die Rechtsgrundlage für eine jährlich wiederkehrende, saisonale Umsetzung der "Sommerstraße" vor. Es wurde gemäß §9 Absatz 2 Straßen- und Wegegesetzt Mecklenburg-Vorpommern die Teileinziehung der öffentlichen Verkehrsfläche für den Projektbereich der "Sommerstraße", Leonhardstraße 21a-24/Barnstorfer Weg 1-3 und 45 sowie Am Brink 4, beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern beantragt. Das Verfahren wurde ortsüblich bekannt gemacht und kann über das Archiv eingesehen werden.
Eine erste Auslegung der Unterlagen per Öffentlicher Bekanntmachung erfolgte im Dezember 2023. Aufgrund eines Formfehlers wurde diese Auslegung ab Januar 2025 wiederholt.
Nach Prüfung der eingegangenen Einwendungen durch das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern wurde das Überwiegen der öffentlichen Belange festgestellt und die Teileinziehungsverfügung wurde erteilt. Die Bekanntmachung wurde Ende Januar 2026 veröffentlicht. Das Genehmigungsverfahren ist somit abgeschlossen und die jährlich wiederkehrende Umsetzung der Sommerstraße vom 30.4. – 30.9. möglich.
In der eingerichteten Fußgängerzone gelten folgende Verkehrsregeln:
- Vorrang für Fußgängerinnen und Fußgänger
- Zufahrt für Radfahrende ganztägig frei
- Zufahrt bis zum Grundstück ganztätig frei
- für alle Verkehrsteilnehmenden gilt Schrittgeschwindigkeit
- Lieferverkehr ist von 6-11 Uhr zugelassen, zwei Ladezonen sind ganztägig vor der Adler-Apotheke sowie am Platz "Am Brink", gegenüber den Hausnummern Am Brink 1-3 eingerichtet
Interessierte Bürgerinnen und Bürger als auch Gewerbetreibende können die Freiflächen nach Antragstellung & Genehmigung beim Amt für Mobilität nutzen. Bitte reichen Sie einen Antrag auf Sondernutzung mit einer Beschreibung der Nutzung per E-Mail an tiefbauamt@rostock.de beim Fachbereich Verkehrsbehördliche Aufgaben ein. Weiterführende Informationen sowie die entsprechenden Antragsformulare finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung ggf. Gebühren anfallen.
Gewerbetreibende zahlen die genehmigten außengastronomischen Flächen eine Sondernutzungsgebühr.
Grundstückszufahrten sind jederzeit anfahrbar.
Ja. Während des Verkehrsversuchs erfolgt die Müllabfuhr wie gewohnt. Auch Rettungswege werden freigehalten.
Der Runde Tisch wurde als Gremium eingerichtet, um den Verkehrsversuch im ersten Umsetzungsjahr 2021 zu begleiten und im regelmäßigen Austausch mit den Akteur:innen vor Ort zu sein. Der Runde Tisch war paritätisch besetzt. Mitglieder waren Vertreter:innen der Anwohnenden, Gastronomen; Gewerbetreibenden, des Ortsbeirats, des Amtes für Mobilität sowie der Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung. Dreiwöchig tagte der Runde Tisch und diskutierte den Stand der Umsetzung sowie notwendige Anpassungen und erarbeitet Prüfaufträge an die Stadtverwaltung. Die Protokolle der Sitzungen können unter Downloads eingesehen werden. Einige Mitglieder hatten das Gremium im Frühjahr 2022 verlassen.
Der Runde Tisch wurde im zweiten Umsetzungsjahr 2022 nicht wieder ins Leben gerufen. Nach mehreren Aufrufen konnten das Gremium leider nicht wieder besetzt werden.
Der Rückbau der "Sommerstraße" erfolgt am 30.9. jeden Jahres. D.h. die Poller werden herausgenommen, die Beschilderung geändert und alle weiteren Einrichtungsgegenstände entfernt. Zwischen dem 1.10. und dem 29.4. jeden Jahres gilt vor Ort Tempo 30 und die Verkehrsfläche ist wieder für den ruhenden und fließenden Kfz-Verkehr freigegeben.
Downloads
- Sommerstraße 23_OBR KTV_03_231.6 MB
- Evaluationsergebnisse_ROSIS_2501231004.1 KB
- Evaluationsbericht Sommerstraße 20229.3 MB
- Auswertung Sommerstraße 20223.8 MB
- Evaluationsbericht Sommerstraße 202114.3 MB
- Evaluationsergebnisse_Präsentation ROSIS_230220222.1 MB
- Sommerstraße 2022_Gestaltungsplan2.0 MB
- Sommerstraße Bürgerforum Agenda 16.12.2021169.7 KB
- Sommerstraße Bürgerforum Workshop 2759.7 KB
- Sommerstraße Bürgerforum Workshop 1281.4 KB
- Sommerstraße Bürgerforum Präsentation7.2 MB
- Präsentation Vorzugsvariante_Ortsbeirat KTV_230220225.7 MB
- Sommerstraße_Protokoll_6. Runder Tisch402.9 KB
- Sommerstraße_Protokoll_5.Runder Tisch385.9 KB
- Sommerstraße_Protokoll_2. Runder Tisch358.0 KB
- Sommerstraße_Protokoll_1. Runder Tisch424.4 KB
- Flyer Sommerstraße 2021 "Am Brink"1.8 MB
- Gestaltungsplan Sommerstraße 20232.0 MB
- Sommerstraße_Protokoll_4. Runder Tisch347.6 KB
- Sommerstraße_Protokoll_3. Runder Tisch342.9 KB
