Wohngeld
Sie können Wohngeld als Mieter (sogenannter Mietzuschuss) oder als Eigentümer für selbstgenutzten Wohnraum (sogenannter Lastenzuschuss) erhalten. Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate und längstens für 24 Monate bewilligt. Sie haben gegenüber der Behörde eine Mitteilungspflicht, wenn Änderungen eintreten.
Wohngeld Erhöhung als Mietzuschuss beantragen
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Wohngeld Weiterleistung als Mietzuschuss beantragen
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Wohngeld als Mietzuschuss - Änderungen mitteilen
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Wohngeld als Mietzuschuss beantragen
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Wohngeld als Lastenzuschuss
Sie können für eigenen, selbstgenutzten Wohnraum einen Lastenzuschuss erhalten.
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Wohngeld als Lastenzuschuss beantragen
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Wohngeld als Lastenzuschuss - Änderungen mitteilen
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Wohngeld Weiterleistung als Lastenzuschuss beantragen
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