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Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe (EGH) unterstützt und fördert Kinder und Jugendliche mit (drohender) Behinderung und ermöglicht ihnen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

Wer hat Anspruch auf Eingliederungshilfe?

Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen, geistigen und/oder seelischen (drohenden) Behinderung haben Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe. Nach dem Gesetz, § 2 Abs. 1 SGB IX, liegt eine (drohende) Behinderung vor, wenn:

  • eine körperliche, geistige, seelische oder Sinnesbeeinträchtigung vorliegt (das heißt: eine ärztlich festgestellte Diagnose), die mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht

und

  • eine Teilhabebeeinträchtigung vorliegt, das heißt, wenn die Teilhabe am Leben beeinträchtigt oder zu erwarten ist. Die Prüfung und Feststellung erfolgt durch die Mitarbeitenden des Amtes (Amt für Soziales und Teilhabe ODER das Jugendamt)

Wo wird der Antrag gestellt?

Amt für Soziales und Teilhabe

Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen, mehrfachen oder Sinnesbeeinträchtigungen.

Jugendamt

Kinder und Jugendliche mit seelischen Beeinträchtigungen.

Bei Fragen wenden Sie Sich gerne an die Verfahrenslotsin oder den Verfahrenslotsen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

Leistungen der Eingliederungshilfe

Die Individuelle Unterstützung wird gezielt dort geleistet, wo der junge Mensch Hilfe im Leben benötigt.

Leistungsgruppen:

  • Teilhabe an Bildung
  • Teilhabe am Arbeitsleben
  • Soziale Teilhabe
  • Medizinische Rehabilitation

Aufgabenbereiche u.a.:

  • Schulbegleitung
  • Frühförderung
  • Förderung der Verständigung
  • Unterstützung in der Kindertagesstätte
  • Freizeitgestaltung
  • Unterstützung in der Schule/Hochschule/Ausbildung

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen beantragen

Sie ermöglichen und fördern eine umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. aus den IDMV

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche beantragen

Wird eine (drohende) seelische Behinderung diagnostiziert, haben Kinder gemäß § 35a SGB VIII einen Anspruch auf Eingliederungshilfe. aus den IDMV