Aufhebung der Hafennutzungsordnung
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Öffentliche Bekanntmachung
Aufhebung der Hafennutzungsordnung für
Wassersportfahrzeuge
vom 26. Februar 2004
Auf der Grundlage des § 8 Abs. 2 der Landesverordnung für die Häfen in Mecklenburg-
Vorpommern -Hafenverordnung- HafVO vom 19. Juli 1991 (GVOBl. M-V S. 247),
geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Landesverordnung für die Häfen
in Mecklenburg-Vorpommern vom 16. Juni 1993 (GVOBl. M-V S. 646), wird Folgendes
bestimmt:
§ 1 Aufhebung
Die Hafennutzungsordnung für Wassersportfahrzeuge, veröffentlicht im Amts- und
Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock "Städtischen Anzeiger" am 23. Oktober 1992,
wird aufgehoben.
§ 2 In-Kraft-Treten
Die Aufhebung der Hafennutzungsordnung für Wassersportfahrzeuge wird am Tage
nach der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
Rostock, 26. Februar 2004
Arno Pöker
Oberbürgermeister
