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Erweiterte Ladenöffnungszeiten

Pressemitteilung vom 29.11.2012


Archivmeldung:

Bitte beachten Sie, diese Meldung stammt aus dem Pressearchiv !
Der beschriebene Sachverhalt sowie Kontaktdaten und Zeitangaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung.

Öffentliche Bekanntmachung über erweiterte Ladenöffnungszeiten

Auf der Grundlage des § 6 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der zur Zeit gültigen Fassung legt der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock fest, dass eine Ladenöffnung für Gewerbetreibende anlässlich der „Warnemünder Weihnachtszeit“
am Sonntag, 2. Dezember 2012, von 11.30 bis 20.00 Uhr
in Rostock, Ortsteil Warnemünde

freigegeben wird.

Hans-Joachim Engster
Leiter des Stadtamtes