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Fischereijahr ab 1. Januar 2002 neu definiert

Pressemitteilung vom 13.11.2001


Archivmeldung:

Bitte beachten Sie, diese Meldung stammt aus dem Pressearchiv !
Der beschriebene Sachverhalt sowie Kontaktdaten und Zeitangaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung.

13. November 2001

Fischereijahr ab 1. Januar 2002 neu definiert

Ab 1. Januar 2002 entspricht das Fischereijahr dem laufenden Kalenderjahr. Dies hat die Bürgerschaft der Hansestadt am 10. Oktober beschlossen. Für alle Gewässer, für die die Hansestadt Rostock das Fischereirecht besitzt, gilt das Fischereijahr künftig vom 1. Januar bis 31. Dezember des jeweiligen Jahres. Nur bis zum 31. Mai 2002 gültige Angler-Jahreskarten verlängern sich automatisch bis zum 31. Dezember 2002.

Fischereisatzung